Anschlag in Wien

Justiz: Keinen Hinweis zu Munitionskauf in der Slowakei erhalten

Tatort im Bereich Seitenstettengasse
Tatort im Bereich Seitenstettengasse(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Der Attentäter von Wien versuchte im Sommer, in der Slowakei Munition zu kaufen. Die Justiz erklärte, sie habe keinen Hinweis darauf erhalten.

Der Attentäter von Wien hat im Sommer versucht, in der Slowakei Munition zu kaufen. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung", NDR und WDR scheiterte der Kauf an einem fehlenden Waffenschein. Die slowakische Polizei bestätigte den Kaufversuch am Mittwoch in einem Facebook-Posting. Demnach wurden auch die österreichischen Behörden über den Fall informiert. Die slowakische Polizei erhielt im Sommer die Information, dass verdächtige Personen aus Österreich versuchten, Munition zu kaufen. Es sei ihnen aber nicht gelungen, etwas zu erwerben, schrieb die Behörde auf Facebook. Sofort sei die österreichische Polizei informiert worden. Weitere Kommentare seitens der slowakischen Behörden werde es nicht geben, um die Ermittlungen in Österreich nicht zu gefährden.

„Wie kann es sein, dass der Innenminister dann nicht sofort tätig wurde? Drauf erwarten wir im heutigen Nationalen Sicherheitsrat eine Antwort von Innenminister Nehammer“, so der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried nach Bekanntwerden der Information.

Wäre Grund gewesen, Attentäter in Haft zu nehmen

Die Justiz erklärte, dass sie nichts über den versuchten Munitionskauf des 20-jährigen Terrorattentäters gewusst habe. Die Leiterin der Sektion Einzelstrafsachen im Justizministerium, Barbara Göth-Flemmich, sagte im Ö1-Mittagsjournal, wenn man darüber eine Meldung erhalten hätte, wäre das ein Grund gewesen, den Mann wieder in Haft zu nehmen. Bei der erfolgten bedingten Entlassung sei nämlich vom Gericht vorgesehen worden, dass der Mann drei Jahre unter Beobachtung stehen soll.

Wie Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, erklärte, sei der Journalstaatsanwalt erst in der in der Nacht des Anschlags informiert worden, dass es im Juli einen Kaufversuch gegeben habe. Im Vorfeld habe man davon nichts gewusst.

Göth-Flemmich erklärte zudem, dass der Attentäter auch bei Verbüßung der gesamten 22 Monate, zu denen er im April 2019 in einem Terror-Prozess als IS-Sympathisant verurteilt worden war, spätestens Mitte Juli auf freien Fuß gesetzt worden wäre. Denn die Dauer der Verwahrung in der Türkei war auf die Haftstrafe anzurechnen, wo er im September 2018 beim Versuch, sich der Terrormiliz anzuschließen, festgenommen und anschließend nach Österreich ausgeliefert worden war.

Am Dienstagabend in der „Zib 2“ ging es um die Frage, inwieweit nach dem Terroranschlag die Justiz zu beschuldigen ist. Sebastian Kurz (ÖVP) hatte nämlich scharfe Kritik an der vorzeitigen Entlassung geübt. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte: Der Täter sei vorzeitig entlassen worden und habe das Deradikalisierungsprogramm (Derad) ausgenutzt, vier Menschen getötet und 22 verletzt. "Aus meiner Sicht ist das Anlass genug, unsere Systeme zu hinterfragen."

Derad widerspricht Nehammer

Mittlerweile meldete sich auch Derad zu Wort. Der Täter sei nie als "deradikalisiert" dargestellt worden, widerspricht der Verein Aussagen Nehammers. Sein Derad-Betreuer habe den Täter nie als deradikalisiert dargestellt. Er sei nicht vorzeitig entlassen worden, weil er als deradikalisiert galt. Im Gegenteil: Bei Verbüßung der vollen Haft hätte er ohne Bewährungsauflagen entlassen werden müssen. Das Gericht habe in seinem Entlassungsbeschluss aber die Notwendigkeit für dreijährige Bewährungsauflagen - Bewährungshilfe und Deradikalisierungsprogramm - attestiert. 

Weder Bewährungshilfe noch Derad noch ein Gericht könnten Personen überwachen oder Telefone abhören - wie es der Bundesverfassungsschutz könnte, verteidigt sich der Verein. Das BVT stehe mit der Justiz über Kontaktbeamte in Verbindung. Früher - bis 2018 - habe es einen Austausch zwischen Derad und der BVT-Präventionsabteilung gegeben. Bei Gefahr in Verzug habe man LVT und BVT stets kontaktiert und somit Straftaten in der Vergangenheit verhindern können, merkt der Verein an.

(APA/Red.)

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