Ausgangsbeschränkungen

„Hausarrest“ ein Fall für den VfGH

Der Verfassungsgerichtshof
Der VerfassungsgerichtshofDie Presse/Clemens Fabry
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Drei Wiener Jusstudentinnen haben die neuen Corona-Maßnahmen unmittelbar nach deren Inkrafttreten beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Wien. Die erst seit Dienstag geltenden neuen Ausgangsbeschränkungen sind schon jetzt ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Drei ungarischstämmige Jusstudentinnen aus Wien haben das Höchstgericht angerufen, um die Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit überprüfen zu lassen. Sie argumentieren, dass die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weit über die gesetzliche Ermächtigung hinausgehe und deren Ausgangsregelung „zu einem echten Ausgangsverbot im Sinne eines Hausarrests“ verschärfe.

Die Verordnung erlaubt das Verlassen der eigenen Wohnung und das Verweilen außerhalb derselben zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nur zu einigen wenigen Zwecken:

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