Arbeitsrecht

Was gilt, wenn Betriebe nicht aufsperren dürfen?

Lockdown und Ausgangssperre in Wien
Lockdown und Ausgangssperre in WienClemens Fabry
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Der zweite Lockdown hat begonnen – und war diese Woche nicht der einzige Grund für Betriebsschließungen. Bekommen Mitarbeiter trotzdem ihr Geld? Was gilt für die Firmen? Und was bringt die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit?

Dass diese erste Novemberwoche etwas Bedrückendes an sich haben würde, war absehbar. Immerhin begann am Dienstag um null Uhr der zweite, etwas abgeschwächte Lockdown. Terror in Wien am Montagabend rückte dann sogar das in den Hintergrund. Und sorgte am Dienstag für weitere kurzfristige Betriebsschließungen, etwa von Bankfilialen – zusätzlich zu den österreichweiten, coronabedingten Sperren in Branchen wie Gastronomie, Hotellerie und einigen mehr. Aber was bedeutet all das für betroffene Unternehmen und Arbeitnehmer? Hier ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Bekommen vom Lockdown betroffene Arbeitnehmer weiter ihr Geld?

Die bisherigen Covidregeln gelten weiter. Arbeitnehmer bekommen ihr Entgelt, die betroffenen Unternehmen sollen, sofern sie keine Kündigungen aussprechen, 80 Prozent ihres November-Umsatzes vom Vorjahr als Ausgleich erhalten. Und zwar gemäß der Genehmigung der EU-Kommission gedeckelt mit 800.000 Euro und unter Anrechnung „bestimmter Coronahilfen“, wie es heißt. Die näheren Voraussetzungen und Details sind offen, die Richtlinie war zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch in Ausarbeitung.

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