Rechtsstreit

Darf man sich beim Stromanbieterwechsel vertreten lassen?

15 01 2017 Steckdosen und Ger�testecker Stecker Ger�te Ger�testecker Haushalt Haushaltsger�te
15 01 2017 Steckdosen und Ger�testecker Stecker Ger�te Ger�testecker Haushalt Haushaltsger�te(c) imago/Steinach (imago stock&people)
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Eine Plattform managt für Kunden den Wechsel zum jeweils billigsten Anbieter, ein Stromlieferant wollte das nicht akzeptieren. Entscheiden musste der OGH.

Öfter den Strom- und Gasanbieter zu wechseln, kann Verbrauchern helfen, Energiekosten zu sparen. Viele scheuen jedoch die Mühe, Tarife zu vergleichen und sich um die Formalitäten beim Anbieterwechsel zu kümmern. Das im Jänner 2018 gegründete Start-up Energy Hero nimmt Kunden diese Arbeit ab und führt für sie auf Basis einer Vollmacht jährlich automatisch den Wechsel zum jeweils günstigsten Anbieter durch. Die Kunden zahlen dafür eine erfolgsabhängige Servicegebühr, Provisionen der Energieanbieter kassiert der Dienstleister nicht.

Dass Strom- und Gaslieferanten mit diesem Geschäftsmodell nicht glücklich sind, überrascht nicht wirklich. Denn Kunden, die auf diesem Weg zu ihnen kommen, sind sofort wieder weg, sobald es für sie keinen Neukundenrabatt mehr gibt. Ein Anbieter wollte deshalb seine – besonders günstigen – Onlinetarife für die Kunden der Wechselplattform sperren: Er knüpfte dieses Angebot laut Tarifbedingungen an den höchstpersönlichen Vertragsabschluss durch den jeweiligen Endkunden. Im Zuge der Ummeldung musste man durch Anklicken eines Kästchens bestätigen, dass kein Stellvertreter einschreitet. Diese Praxis ist jedoch unzulässig – das entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH; 4 Ob 102/20h).

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