Terror in Wien

Anschlag in Wien: Offenbar Terrorverdächtige unter Festgenommenen

Terroranschlag in Wien Wien, Bermuda Dreieck, 04. 11. 2020 Spuren des Terrors - Menschen gedenken der Opfer und z�nden K
Terroranschlag in Wien Wien, Bermuda Dreieck, 04. 11. 2020 Spuren des Terrors - Menschen gedenken der Opfer und z�nden K(c) imago images/SKATA (via www.imago-images.de)
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Mit einem der Festgenommenen versuchte der Attentäter nach Syrien auszureisen. Gegen einen 18-Jährigen wurde bereits vor der Tat wegen terroristischer Vereinigung ermittelt.

Unter den im Zuge der Hausdurchsuchungen nach dem Terroranschlag in Wien Festgenommenen dürften sich mehrere Personen befinden, gegen die wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§278b StGB) ermittelt wird bzw. wurde. Auch ein bereits wegen dieses Verbrechens Verurteilter befindet sich darunter - nämlich jener Mann, mit dem der Attentäter 2018 gemeinsam versucht hatte, nach Syrien auszureisen. Die beiden waren in der Türkei aufgegriffen worden.

Wie aus dem der APA vorliegenden Ersuchen hervorgeht, befindet unter den Festgenommenen auch ein 18-Jähriger aus Bangladesch, gegen den zum Zeitpunkt des Anschlags wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) ermittelt wurde.

Der Attentäter und sein "Reisebegleiter" waren seinerzeit beim Versuch, zur radikalislamitischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zu gelangen, von den türkischen Behörden festgenommen worden. Nach mehrmonatiger Haft wurden sie nach Österreich überstellt und im April 2019 in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Der inzwischen 21-jährige "Reisebegleiter" erhielt 21 Monate Haft, der Attentäter 22 Monate.

Die beiden offensichtlichen Gesinnungsgenossen dürften auch gemeinsam jene Moschee in der Hasnerstraße in Wien besucht haben, die bereits mehrmals in Zusammenhang mit der radikal-islamischen Szene genannt wurde. In diesem Objekt sollen sich laut Medienberichten unter anderem der Islamist Mohamed M. sowie der als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte Lorenz K. regelmäßig aufgehalten haben.

Aus dem Ersuchen um Festnahme und Hausdurchsuchung geht auch hervor, dass der Attentäter "seit Jahren als Angehöriger der radikal-islamistischen Szene bekannt" sei. Man habe in den Festgenommenen zwölf teilweise enge Kontaktpersonen des Täters feststellen können: "Alle diese Personen sind ha. (gemeint ist „hieramts", Anm.) aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene bekannt und verkehren auch wiederkehrend an Orten (i. d . R. Moscheen), die ebenfalls der salafistischen Szene zuzuordnen sind."

Auch wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass bezüglich des getöteten Attentäters vertrauliche Informationen bestünden, "dass er gemeinsam mit einer weiteren männlichen Person Mitte Juli 2020 in die Slowakei gereist sein soll, um sich dort Munition für ein AK47-Sturmgewehr zu besorgen". Das dabei benutzte Fahrzeug sei auf die Mutter eines der ebenfalls im Antrag auf Festnahme genannten Männer zugelassen gewesen. Der betroffene 21-Jährige sei zwar offenbar nicht der Beifahrer des Attentäters gewesen, es bestehe aber Grund zur Annahme, dass dieser den Beifahrer kennen würde.

Es könne zusammenfassend nicht ausgeschlossen werden, "dass sich unter den genannten Personen Mittäter befinden bzw. genannte Personen zumindest in die Anschlagspläne involviert waren", ist dem behördlichen Schriftverkehr zu entnehmen.

(APA)

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