Deradikalisierung

Wie man Jihadisten im Blick behält - während und nach der Haft

STEIERMARK: PROZESSFORTSETZUNG GEGEN MUTMASSLICHE JIHADISTEN
STEIERMARK: PROZESSFORTSETZUNG GEGEN MUTMASSLICHE JIHADISTENAPA/ERWIN SCHERIAU
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Zwischen den verschiedenen Stellen, die sich mit Jihadisten beschäftigen, werden nur wenige Informationen ausgetauscht. „Fallkonferenzen“ könnten bei der Risikoanalyse helfen.

Während man die letzten Monate von K. F. aufarbeitet, drängt sich eine Frage auf: Hätte man es verhindern können? Er war immerhin schon einmal im Fokus der Behörden. Im April 2019 wurde er in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Im Dezember kam er gegen Auflagen frei. Er bekam einen Bewährungshelfer, nahm an einem Deradikalisierungsprogramm teil. Das alles verhinderte die Tat nicht. Was hätte also geschehen müssen? Und wie geht Österreich mit amtsbekannten Gefährdern um?

Bewährungshilfe

Bewährungshilfe kommt in zwei Fällen zum Einsatz – entweder, wenn eine Freiheitsstrafe bedingt ausgesetzt wird, oder wenn jemand vorzeitig enthaftet wird. In beiden Fällen kann eine mehrjährige Probe- bzw. Betreuungszeit (drei Jahre im ersten Fall, ein bis zwei Jahre im zweiten) angeordnet werden, in der der Verurteilte von der Bewährungshilfe betreut wird, wie Andreas Zembaty erklärt. Zembaty ist Sprecher des Vereins Neustart, der Bewährungshilfe durchführt. In der Regel würden „zwei bis drei Kontakte“ im Monat angeordnet, sagt er. Bei den Gesprächen gehe es vor allem darum, eine Beziehung zu den Tätern aufzubauen, ihnen bei der Wiedereingliederung zu helfen, um dann überhaupt über die Einsicht in das Unrecht der Tat sinnvoll reden zu können. Neustart betreute auch K. F. – so wie andere Jihadisten. Seit 2006 habe man 116 solche Klienten gehabt, sagt Zembaty, darunter Frauen wie Männer, Junge wie Ältere. InSumme habe es zwei Rückfälle gegeben. Religiöse Debatten führe man mit ihnen nicht, dafür sei der Verein Derad (siehe Interview) zuständig. Auch bei K. F. war das so. Die Betreuung umfasst nicht nur Gespräche mit dem Klienten, sondern man rede auch mit der Familie, anderen betreuenden Organisation (z. B. Jobvermittlung) und beobachte die Aktivitäten auf Social Media – „soweit sie mit Klarnamen auftreten“, sagt Zembaty. Detektivisch recherchiert werde aber nicht. Wie das im aktuellen Fall genau war, dazu dürfe man jedoch nichts sagen.

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