Amtshaftung

Nach Fehlern: Staat droht Schadenersatz­zahlung an Terroropfer

ERMITTLUNGEN UND AKTUELLE LAGE ZU TERRORANSCHLAG IN WIEN: RUF / NEHAMMER / PUeRSTL
ERMITTLUNGEN UND AKTUELLE LAGE ZU TERRORANSCHLAG IN WIEN: RUF / NEHAMMER / PUeRSTLAPA/HANS PUNZ
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Da der Verfassungsschutz die Warnung vor dem Täter nicht an die Justiz weiterleitete, haben Klagen gegen die Republik gute Chancen.

Es sei „offensichtlich in der Kommunikation etwas schiefgegangen“. So hatte es Innenminister Karl Nehammer ausgedrückt. Er musste einräumen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) von der Slowakei vor der Terrortat darüber informiert worden war, dass mutmaßlich der 20-jährige K. F. Munition kaufen wollte. An die Justiz wurde das aber nicht weitergegeben, der Mann blieb auf freiem Fuß. Können also die Terroropfer nun den Staat haftbar machen?

„Es scheint alles für eine Amtshaftung zu sprechen“, sagt Andreas Kletečka, Experte für Schadenersatz und Professor an der Universität Salzburg. Laut einem Schreiben der slowakischen Behörden vom 9. Oktober soll der von den österreichischen Kollegen bereits als „wahrscheinlich“ K. F. identifizierte Mann schon im Juli versucht haben, im Nachbarland Munition für ein Sturmgewehr zu kaufen.

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