Da der Verfassungsschutz die Warnung vor dem Täter nicht an die Justiz weiterleitete, haben Klagen gegen die Republik gute Chancen.
Es sei „offensichtlich in der Kommunikation etwas schiefgegangen“. So hatte es Innenminister Karl Nehammer ausgedrückt. Er musste einräumen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) von der Slowakei vor der Terrortat darüber informiert worden war, dass mutmaßlich der 20-jährige K. F. Munition kaufen wollte. An die Justiz wurde das aber nicht weitergegeben, der Mann blieb auf freiem Fuß. Können also die Terroropfer nun den Staat haftbar machen?