Eltern haben rückwirkend ab 1. November einen vierwöchigen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Der Bund ersetzt den Unternehmen die Kosten.
Wien. Der erste Lockdown im heurigen Frühjahr war für viele Eltern nervenaufreibend. Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen waren geschlossen, doch arbeiten musste man trotzdem. Zwar gestand die Regierung den Betroffenen eine Sonderbetreuungszeit von drei Wochen zu, in Anspruch nehmen konnte man sie aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmte.
Das wird nun anders sein: Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern (bis 14 Jahre) oder von pflegebedürftigen Angehörigen als Ergänzung zur Pflegefreistellung wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch, der rückwirkend ab 1. November gilt. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern verständigt. Die Genehmigung des Arbeitgebers ist nun also nicht mehr erforderlich.
Statt drei Wochen kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, dass heißt der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
Nach bisherigem Stand sollte es die Sonderbetreuungszeit nur für drei Wochen als Begleitmaßnahme zum Lockdown bis Februar geben und zwar ohne Rechtsanspruch. Das heißt, der Arbeitgeber musste bisher seinen Sanktus erteilen. Die Kosten für den Dienstgeber hatte der Staat im Frühjahr bis zu einem Drittel übernommen, für den Herbst hatte man zunächst 50 Prozent vereinbart.
"Wichtiger Meilenstein"
Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bezeichnete es als ein "Herzensanliegen", auch in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. "Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass Familien nicht erneut mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert werden."
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte, dass die Coronapandemie und die damit zusammenhängenden Aufgaben vor allem für Frauen eine besondere Herausforderung darstellen. Betreuung von Kindern, von zu pflegenden Angehörigen fielen in ungleich höherem Maß ihnen zu. Auch Arbeiterkammer, Gewerkschaft und SPÖ zeigten sich erfreut. Bei der GPA sprach man von einem "wichtigen Meilenstein".
SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und Familiensprecherin Petra Wimmer sprachen von einem "wichtigen Schritt zur Unterstützung von Eltern in dieser schwierigen Corona-Situation". Sie erläuterten, dass Eltern die nun vereinbarte Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, ob sie bereits während des ersten Lockdowns oder in den Ferien ihre Kinder betreuen mussten. Dies werde nicht angerechnet.
Der neue Anspruch könne in Teilen, tage- oder halbtageweise konsumiert werden. (APA/red.)
(APA/red.)