Rückzahlung. Man hätte trotz Reisewarnung in Asien bleiben können, meint ein Veranstalter. Nein, das war nicht zumutbar, sagt das Gericht.
Wien. Die Aufarbeitung des ersten Lockdowns aus dem März beschäftigt weiter die Gerichte. Nun gibt es auch eine bemerkenswerte Entscheidung zu Urlaubern. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage: Ist es jemandem nach einer österreichischen Reisewarnung noch zumutbar, im Ausland zu bleiben?
Ein Mann hatte einen Malaysien-Trip für sich und seine Frau bei einem lokalen Reisebüro im Burgenland gebucht. Das Büro trat aber nur als Vermittler auf, geklagt werden musste der Reiseveranstalter. Mit diesem hatte das Paar schon während des Urlaubs wenig Freude, war er doch über sein Callcenter schwer zu erreichen. „Ich rufe schon hundert Mal an, man wird immer rausgeschmissen, oder es ist besetzt“, zürnte der Mann in einem Mail an den Reiseveranstalter. Mit den lokalen Kontaktnummern kam man nicht weiter. Im Callcenter konnte man dann doch einen Mitarbeiter erreichen. Er erklärte aber zunächst nur, dass die Anliegen der vielen Urlauber der Reihe nach abgearbeitet würden. Der Mann telefonierte darauf auch mit Fluglinie und Reisebüro. Schließlich sorgte der Veranstalter aber dafür, dass das Paar am 14. März nach Hause fliegen konnte.