Gastbeitrag

Vorbeugen vor der drohenden Insolvenzwelle

Kommen Unternehmen die Geschäftspartner durch Pleiten abhanden, verschärft das ihre eigenen Schwierigkeiten.
Kommen Unternehmen die Geschäftspartner durch Pleiten abhanden, verschärft das ihre eigenen Schwierigkeiten. Die Presse
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Im Bestreben, die Coronakrise zu überstehen, sollten Unternehmen auch versuchen, sich gegen Zahlungsausfälle insolvenzgefährdeter Schuldner zu schützen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern kann dabei helfen.

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Wien. Es ist ein offenes Geheimnis, dass trotz massiver staatlicher Stützungsmaßnahmen viele Unternehmer und Unternehmen das kommende Jahr mit großen Sorgenfalten in Angriff nehmen werden. Durch staatlich bewilligte Stundungen sind zahlreiche Zahlungsverpflichtungen lediglich aufgeschoben, nicht jedoch aufgehoben. Der Fall größerer und zum Teil auch unerwarteter Insolvenzen führt uns vor Augen, dass es für viele Unternehmen nicht nur darum geht, selbst ungeschoren durch die Krise zu kommen, sondern sich auch gegen Zahlungs- oder Leistungsausfälle von insolvenzgefährdeten Geschäftspartnern abzusichern.

Bestehende Verträge prüfen

Gerade die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmen bieten sich an, gegenüber „schwächelnden“ Geschäftspartnern den eigenen Rechtsstandpunkt massiv zu verbessern und sich rechtzeitig auch juristisch besser abzusichern. Dazu bedarf es besonderer vertraglicher Vorkehrungen in den AGB selbst. Einzelne schuldnerfreundliche Bestimmungen der Insolvenzordnung stehen diesem Vorhaben nur scheinbar entgegen. Auch gegenüber bestehenden Geschäftspartnern können und sollten AGB neu vereinbart werden.

Eine Abänderung bereits vereinbarter AGB ist nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich. Wird diese vorweg erteilt, deckt sie nur solche Änderungen ab, mit denen gerechnet werden musste oder die vorhersehbar waren. Zur Vermeidung von Streitigkeiten über die volle Wirksamkeit der neuen AGB empfiehlt es sich daher, eine ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners einzuholen.

Die beste Insolvenzprophylaxe ist jene, die bereits greift, wenn der Vertragspartner vorerst nur wirtschaftlich „ins Straucheln“ gerät, ohne jedoch tatsächlich insolvent zu sein. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend zu erkennen, wann der Geschäftspartner in finanzielle Schwierigkeiten schlittert, um rechtzeitig darauf reagieren zu können und eigene vertragliche Optionen verfügbar zu haben.

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