Rechtspanorama

„Überwachung kann Terror nicht ausschließen“

„Entscheidend ist auch ein Grundvertrauen in die Polizei“, sagt Farsam Salimi.
„Entscheidend ist auch ein Grundvertrauen in die Polizei“, sagt Farsam Salimi.Die Presse/Clemens Fabry
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Statt neue Polizeibefugnisse zu schaffen, sollte man die bestehenden besser nutzen, meint Straf- und Polizeirechtsexperte Farsam Salimi. Das erfordere vor allem genug Personal. Eine Sicherheitsverwahrung beurteilt er skeptisch.

Wien. Vor einer Woche haben Schüsse in der Wiener Innenstadt der österreichischen Bevölkerung schmerzhaft bewusst gemacht: Der tödliche islamistische Terror ist nicht irgendwo, er ist – auch – hier. Dem Schock und der Trauer folgten Schuldzuweisungen sowie die Frage nach der Verantwortung. Und der Ruf nach gesetzlichen Verschärfungen. Aber braucht Österreich bessere rechtliche Mittel, um islamistische Gefährder ausreichend überwachen und sanktionieren zu können, wie Kanzler Sebastian Kurz meinte?

Farsam Salimi, Professor für Strafrecht an der Uni Wien, ist da skeptisch. „Man sollte weniger nach neuen Befugnissen Ausschau halten als die bestehenden optimal nutzen“, sagt er im Gespräch mit der „Presse“. 1980 in Teheran geboren, lebt Salimi seit seinem Volksschulalter in Österreich. Als Projektleiter im Ales (Austrian Center for Law Enforcement Sciences) ist er Experte an der Schnittstelle zwischen Polizei- und Strafrecht. „Wenn Fehler passieren, nützen auch breite Befugnisse nichts. Dann gilt es im Nachhinein die Gründe dieser Fehler auszumachen und Strukturen und Prozesse zu optimieren. Genau das geschieht wohl gerade.“

Gesetzlich sieht Salimi „nicht unbedingt Verbesserungsbedarf, die Befugnisse sind auf einem aktuellen Stand“. Er warnt vor der Erwartung, dass mit mehr und anderen Überwachungsmethoden Terrorangriffe zu hundert Prozent verhindert werden könnten. „Diese Erwartungshaltung ist falsch. Das kann in keiner Rechtsordnung funktionieren.“ So wichtig die Überwachung von Gefährdern auch sei: Jeden einzelnen täglich 24 Stunden zu beobachten sei unmöglich.

Die Befugnisse der Polizei sind erst vor vier Jahren reformiert worden. Mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz hat der Verfassungsschutz (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung plus neun Landesämter) neue Ermittlungsmöglichkeiten bekommen.

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