Terror

Extremismusaktionen: Nehammer für Verbote

Die Tatwaffe: Eine in Serbien hergestellte Zastava M70, ein Nachbau einer Kalaschnikow (AK-47).
Die Tatwaffe: Eine in Serbien hergestellte Zastava M70, ein Nachbau einer Kalaschnikow (AK-47). LPD Wien
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Innenminister Karl Nehammer geht gegen extremistische Versammlungen vor. Die angekündigte Untersuchungskommission nimmt Gestalt an.

Von radikalem Gedankengut getragene Versammlungen sollen künftig von vornherein unterbunden werden. Dies teilte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Sonntag mit. Er habe den Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, angewiesen, Versammlungen mit radikalem bzw. extremem Gedankengut „genauestens zu prüfen“.

Der Hintergrund: Extremistische Gruppierungen hätten den Sonntag dazu benutzt, um „die Wienerinnen und Wiener zu beunruhigen und eine Stimmung der gegenseitigen Ablehnung und des Hasses“ zu erzeugen. Zum einen war am Sonntag eine „Anti-Frankreich“-Kundgebung vor der französischen Botschaft am Schwarzenbergplatz geplant. Sie wurde mittags von der Polizei untersagt. Demnach habe man nach neuerlicher Prüfung den Schluss gezogen, dass „der Zweck der Versammlung den Strafgesetzen zuwiderläuft“, hieß es von der Wiener Polizei.

Provokante Störaktionen

Zum anderen gab es am Sonntag eine Störaktion des ehemaligen Pegida-Sprechers Georg Immanuel Nagel in der Josefstadt. Er war mit einem Auto unterwegs und hatte über einen Lautsprecher Gewehrsalven, Muezzin-Gebetsrufe sowie Parolen gegen Islamisierung abgespielt. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung ein. Außerdem wurden gegen Anwesende Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen erstattet. Die Wiener Polizei entschuldigte sich dafür, die Aktion nicht vorzeitig beendet zu haben. Auch Bürgermeister Michael Ludwig verurteilte diese „inakzeptable Störaktion“.

Nehammer am Sonntag: „Ich habe nach den heutigen Ereignissen den Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, beauftragt, unverzüglich mit den Leitern aller Versammlungsbehörden erster Instanz in Kontakt zu treten und zu sensibilisieren.“ Und: „Es kann und darf nicht sein, dass Extremisten – egal, von welcher Seite und mit welcher Absicht – diese Tage für Agitation und Verhetzung nutzen.“ Dagegen müsse man „mit aller Kraft vorgehen – auch mit den Möglichkeiten des Versammlungsrechtes“.

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