Die Regierung ersetzt 80 Prozent des Umsatzes, den Unternehmen aufgrund des neuerlichen Lockdowns verlieren. Experten haben Bedenken, ob das dem EU-Recht entspricht.
Wenn einmal die Opposition die Regierung lobt, dann muss sie schon ausgesprochen gute Arbeit geleistet haben. „Ich muss sagen: Ratz/Fatz – 5 min mit Finanzonline. @Gernot?Bluemel ! Txs“, twitterte Neos-Mandatar Sepp Schellhorn. Grund für das seltene Lob war der Umsatzersatz, den die Regierung Ende vergangener Woche präsentiert hat.
Wie berichtet, erhalten Unternehmen, die aktuell auf behördliche Anordnung schließen mussten, 80 Prozent des Umsatzes ersetzt, den sie im November 2019 gemacht haben. Obergrenze sind 800.000 Euro. „Die Beantragung hat super funktioniert, ging unproblematisch und schnell“, erzählt Schellhorn, der neben seiner politischen Tätigkeit für die Neos ein Hotel und mehrere Restaurants in Salzburg betreibt. „Aber in meiner Brust schlagen zwei Herzen: neben dem des Gastronomen jenes des Politikers, der sich fragt, ob diese Beihilfe rechtlich hält. Ich will jedenfalls nicht der Geschnapste sein, der das zurückzahlen muss.“
Die Bedenken des Neos-Nationalratsabgeordneten haben einen Grund: Rechtsexperten melden nämlich im Gespräch mit der „Presse“ Zweifel an, ob die großzügige Regelung zum Umsatzersatz mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist.
„Etwas problematisch“
Im Gegensatz zu Deutschland, das seinen Unternehmen 75 Prozent des Umsatzes ersetzt, muss in Österreich lediglich eine staatliche 100-Prozent-Kreditgarantie gegengerechnet werden. Kurzarbeitsgeld und Fixkostenzuschuss müssen auf den Umsatzersatz nicht angerechnet werden, in Deutschland dagegen schon.