Urteil für Grasser soll am 20. November ergehen

Ende November soll der Angeklagte, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Gewissheit haben.
Ende November soll der Angeklagte, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Gewissheit haben. APA/Helmut Fohringer
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Mitten im Lockdown soll der letzte Tag des Buwog-Prozesses über die Bühne gehen. Fix ist das im Hinblick auf die Corona-Lage aber noch nicht.

Das Warten könnte in absehbarer Zeit ein Ende haben: Die Richterin, die den Buwog-Prozess leitet, Marion Hohenecker, hat den 20. November ins Auge gefasst - an dem Tag soll das Urteil für Karl-Heinz Grasser und Co. verkündet werden. Eine interne Vorab-Mitteilung darüber wurde bereits von Hohenecker ausgeschickt.

Zuvor war seitens einiger Beobachter spekuliert worden, dass die Prozessleiterin bewusst den 13. November und damit ausgerechnet den symbolträchtigen Freitag, den 13., auswählen würde. Dem ist aber nicht so.

Ob nun der 20. hält, hängt auch von der Pandemie-Entwicklung ab. Zuletzt war ein Mitglied des Schöffensenates mit einer Person in Kontakt gekommen, die als Corona-Kontaktperson gilt. Bisher wurden aber auf Seiten des Gerichts keine Krankheitsausbrüche gemeldet.

Dass die Urteilsverkündung auf einen Freitag fällt, ist schon seit einiger Zeit bekannt. Richterin Hohenecker hat vorsorglich für alle Freitage im November und auch für den ersten Freitag im Dezember den Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien reservieren lassen. Dass für den Urteilstag ein kleinerer Saal zur Verfügung steht, ist weder angesichts des Publikums- bzw. Medieninteresses noch im Hinblick auf Corona machbar.

Karl-Heinz Grasser ist der Untreue angeklagt. Er soll gemeinsam mit anderen Angeklagten im Rahmen der Privatisierung von Bundeswohnbau-Gesellschaften Schmiergeld in Form eines Teils einer vom Wohnungs-Käufer ausgeschütteten Provision angenommen haben. Der frühere Finanzminister weist alle Anschuldigungen strikt zurück. Und fordert einen Freispruch. Im Falle eines Schuldspruchs drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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