Morgenglosse

"19 Uhr?" Dumm verkauft

CORONAVIRUS: MASKENPFLICHT IN SUPERMAeRKTEN
CORONAVIRUS: MASKENPFLICHT IN SUPERMAeRKTENAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Geschäfte schließen ab heute schon um 19 Uhr. Angeblich, damit sich niemand mehr wegen der Ausgangsregeln stressen müsse. Das ist rechtlich falsch und im Kampf gegen das Virus kontraproduktiv.

Vorsicht, wenn Sie heute nach der Arbeit noch einkaufen gehen wollen! Der Handel schließt nach einer Verordnungsnovelle ab sofort bereits um 19 Uhr seine Pforten. Das Gesundheitsministerium begründet das mit Blick auf seine ab 20 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen: „Damit haben KundenInnen und MitarbeiterInnen genügend Zeit, ihren privaten Wohnbereich rechtzeitig zu erreichen“, erklärte es in einer Aussendung.

Vielleicht hätte das Ministerium neben dem liebevollen Gendern seines Textes auch Zeit verwenden sollen, um die eigene Verordnung zu lesen. Denn mit den geltenden Ausgangsbeschränkungen lassen sich die kürzeren Öffnungszeiten nicht rechtfertigen. Einkaufen ist ein „notwendiges Grundbedürfnis des täglichen Lebens“, wie es in der Verordnung so schön heißt. Als solches war der Weg zum und vom Geschäft ohnedies immer legal. Und wer von seinem Job nach Hause geht, war auch immer schon von den Regeln ausgenommen.

Juristische Halbwahrheiten

Aber mit juristischen Halbwahrheiten („es gibt nur noch drei Gründe...“) hat man das Volk ja schon im Frühjahr gut regiert. Und damals die Covid-Zahlen auch nachweislich gesenkt. Dass die jetzige Aktion diesbezüglich sinnvoll ist, darf aber bezweifelt werden. Auch wenn die Wirtschaftskammer in einer Aussendung meint, dass der frühe Ladenschluss helfe, die Infektionszahlen zurückzudrängen.

Doch je kürzer die Öffnungszeiten ausfallen, desto mehr Leute stehen gleichzeitig an und stoßen ihr Aerosol („Kassa, zweite Kassa!“) in die Luft. So steigt die Ansteckungsgefahr noch an.

Der Gewerkschaftsbund freut sich, dass Angestellte und Kunden nun „ohne Hast nach Hause kommen“. Eine Hast wird es eher jetzt geben: Wenn sich Leute am Heimweg von ihrer Arbeit beeilen müssen, um noch rechtzeitig zum Supermarkt zu kommen.

Ach ja: Die Einschränkung der Geschäftszeiten auf 19 Uhr könnte auch verfassungsrechtlich problematisch sein. Aber das war ja schon in den vergangenen Monaten selten ein Argument gegen Verordnungen. In diesem Sinne: Frohes Shopping bis 19 Uhr und lassen Sie sich dabei nicht für dumm verkaufen!

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