Entschädigung

Nach Terror: Österreich droht Verurteilung in Straßburg

Die Presse/Clemens Fabry
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Der Gerichtshof für Menschenrechte könnte Österreich wegen Fehlern vor dem Wiener Anschlag belangen. Wer Hinweise zu Tätern missachtet, verletzt das Grundrecht auf Leben.

Während ein Wiener Anwalt bereits eine Amtshaftungsklage gegen den Staat vor heimischen Gerichten vorbereitet, gibt es rund um den Wiener Anschlag noch einen internationalen Aspekt. Denn wegen der Fehler der Behörden im Vorfeld könnte eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) drohen. Ein Staat, der gefährliche Täter trotz klarer Hinweise im Vorfeld nicht einsperrt, missachtet laut der Judikatur der Straßburger Richter nämlich das den Bürgern zustehende Grundrecht auf Leben. Und ein vom EGMR im Jahr 2009 entschiedener italienischer Fall weist Ähnlichkeiten mit dem österreichischen auf. Was kann man also daraus ableiten?

Auch damals war ein Mann nach Kommunikationsproblemen der Behörden zum Tatzeitpunkt nicht im Gefängnis. Der Kriminelle war wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und Mordversuchs bereits im Jahr 1976 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch seine Betreuer waren zum Schluss gekommen, dass der Mann sich inzwischen von der militanten rechten Szene distanziert habe und nun mit den Behörden zusammenarbeite. Der Mann bedaure seine Verbrechen und übe Selbstreflexion, wurde ihm konstatiert.

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