Höchstgericht

Ein teurer Wasserschaden

Umbauarbeiten in einer alten Wohnung
Umbauarbeiten in einer alten Wohnung(c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com)
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Durch Bauarbeiten im ersten Stock entstand in einer Tierarztpraxis im Erdgeschoß ein Schaden: Muss die Haushaltsversicherung des Wohnungsmieters zahlen?

Wien. Ein Wasserschaden, der von einer Wohnung auf eine andere übergreift: Das kann richtig teuer werden. Nicht zuletzt, um sich davor zu schützen, schließen viele Wohnungsinhaber eine Haushaltsversicherung ab.

In einem Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden hat, ging es um einen solchen Schaden. Ein Mieter einer Wohnung im ersten Stock hatte vor dem Einbau einer neuen Küche eine Baufirma beauftragt, die Wände mit Rigipsplatten zu begradigen. Beim Anschrauben am Fußboden wurde ein Heizungsrohr beschädigt, Wasser trat aus und überschwemmte eine im Erdgeschoß gelegene Tierarztpraxis. Der Tierarzt musste seine Praxis vorübergehend schließen, er forderte vom Wohnungsmieter über 10.000 Euro für Verdienstentgang und Sanierungsarbeiten.

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