Die Entscheidung im Sicherungsverfahren zu Hasskommentaren auf Facebook ist nun gefallen. Die Grünen fordern nun das „unverzügliche Löschen“ der Postings.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Eva Glawischnig im von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook recht gegeben. Der Revisionsrekurs von Facebook war nicht erfolgreich, teilten die Grünen am Donnerstag mit. Damit wird eine Unterlassungsverfügung des Handelsgerichts wieder hergestellt, Facebook muss das inkriminierte Posting weltweit löschen, bestätigte der OGH. Die einstweilige Verfügung gilt auch für wort- und sinngleiche Äußerungen.
Anlass für die Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2017 gegen Facebook angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als „miese Volksverräterin“ bezeichnet worden war. Das Oberlandesgericht Wien urteilte, dass der Konzern die entsprechenden Kommentare weltweit löschen und auch gleichlautende Beleidigungen offline nehmen muss. Der Oberste Gerichtshof schickte den Fall schließlich zum EU-Höchstgericht nach Luxemburg, das im Oktober 2019 entschied, dass das EU-Recht einer weltweiten Löschung nicht entgegenstehe. Die Letztentscheidung lag beim OGH.>>> Glawischnig besiegt Facebook
Die nunmehrige Entscheidung betrifft das Sicherungsverfahren, das Hauptverfahren beginnt erst. Darin wird es unter anderem um die Herausgabe der Userdaten, um Schadenersatzansprüche sowie um die Frage der Urteilsveröffentlichung gehen, sagte Medienanwältin Maria Windhager, die Glawischnig in dem seit 2016 laufenden Verfahren vertritt.
Grüne fordern „unverzügliche Löschung“
Die Unterlassungsverfügung sei ausreichend bestimmt und schaffe keine unverhältnismäßige Kontrollverpflichtung für Facebook, heißt es in der Entscheidung. Facebook muss die Veröffentlichung bzw. die Verbreitung von Glawischnig zeigenden Lichtbildern unterlassen, wenn darunter Kommentare stehen, Glawischnig sei eine „miese Volksverräterin“, „korrupter Trampel“ oder Mitglied einer „Faschistenpartei“.
Das Posting wurde nach Erlassung der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien nur in Österreich gesperrt. Glawischnig und die Grünen fordern von Facebook nun „die unverzügliche Löschung des inkriminierten Postings“.
Sigrid Maurer, grüne Klubchefin und selbst im Prozess gegen einen Wiener Wirten mit Hasspostings konfrontiert, erkennt im Urteil den Beweis, „dass Facebook laufend Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung begeht.“ Eine vereinfachte und beschleunigte Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung von Hass im Netz sei wichtig. Maurer verwies per Aussendung auf das neue Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das demnächst im Parlament beschlossen werden soll.
(APA)