Die Untersuchungskommission, die die Fehler im Vorfeld des Attentats untersuchen soll, werde „volle Einsicht" bekommen, verspricht Justizministerin Zadic. Die Öffentlichkeit wird aber nicht den vollständigen Bericht erhalten.
Was kann die Kommission, die das Agieren der Behörden im Vorfeld des Terroranschlags in Wien untersuchen soll? Wer entschied über die Besetzung? Und was wird die Öffentlichkeit letztlich erfahren?
In einem Hintergrundgespräch erläuterte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Donnerstagabend einige Details. So wurde etwa klar, dass es zum Schluss de facto zwei Abschlussberichte der Kommission geben wird. Einen, den die Öffentlichkeit zu sehen bekommt . Und einen internen. Es sei ihr wichtig gewesen, dass die Kommission vollen Einblick bekomme, sagt Zadic. Gleichzeitig sei aber natürlich „eine gewisse Verschwiegenheit“ notwendig, da es um nachrichtendienstliche Inhalte gehe – und auch aus Rücksicht auf die ausländischen Dienste.
Wie genau der öffentliche Bericht aussehen wird, – ob es eine Version mit Schwärzungen ist oder eine eigene redigierte Fassung – ist laut Zadic noch offen. Wesentliche Analysen und Schlüsse würden aber jedenfalls öffentlich werden. Über den Inhalt einer redigierten Version würden Justiz- und Innenministerium gemeinsam mit der Kommission entscheiden.
Die Kommission wird sich bei ihrer Untersuchung übrigens auf den Zeitraum zwischen der bedingten Entlassung des späteren Attentäters und dem Anschlag konzentrieren. Eine allgemeinere Betrachtung z. B. der Kommunikationsschwierigkeiten zwischen BVT, LVT (Bunde- bzw Landessamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) den Justizbehörden ist also nicht angedacht.
Man habe eine „schlanke Kommission“ gewollt, die „intensiv arbeitet“, sagt die Ministerin. Weshalb sie auch in vier Wochen mit ersten Ergebnissen rechnet. Zwingend sei das aber nicht – „wenn die Kommission länger braucht, dann ist das eben so.“ Ob auch die Öffentlichkeit bereits in vier Wochen Näheres erfährt, ist noch nicht fix Der Endbericht ist für Ende Jänner geplant.
Zur Besetzung der Kommission erklärt Zadic: Justiz- und Innenministerium hätten sich „sehr rasch“ auf die Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes als Leiterin geeinigt Bei der Auswahl der weiteren Mitglieder habe Zerbes ein Mitspracherecht gehabt. Dass Nachrichtendienstexperten fehlen würden, sieht die Ministerin nicht: Der ehemalige Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit Herbert Anderl und Franz Merli, Experte für Staats- und Verwaltungsrecht, würden diesen Bereich abdecken.
Was die Konsequenzen aus dem Bericht betreffe, so gebe es ein türkis-grünes Commitment, dass die Erkenntnisse der Kommission auch in die geplanten Anti-Terror-Maßnahmen einfließen. Ob es auf Grund des Berichts auch personelle Konsequenzen geben könnte, „wird man sich anschauen müssen“, so Zadic.
Keine neuen Anti-Terror-Staatsanwaltschaften
Bei der Umsetzung der geplanten Anti-Terror-Maßnahmen hat Zadic keine übergroße Eile. Man werde sich so viel Zeit wie nötig nehmen, um „grundrechtlich sauber“ zu arbeiten. Aufklären konnte Zadic übrigens, was mit den „Anti-Terrorstaatsanwaltschaften“ eigentlich gemeint ist. Gedacht sei nicht an eine eigene, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nachgebildete Behörde, sondern vielmehr gehe es um spezialisierte Abteilungen innerhalb der „normalen“ Staatsanwaltschaft, wie es sie bereits in Wien und Graz gebe. Diesen Staatsanwälten will man nicht-juristische Experten zur Seite stellen. Ähnliches sei an den Gerichten geplant.
Aufhorchen ließ Zadic auch mit einer Ankündigung, die nicht per se mit Anti-Terror zu tun hat: Sie will die immer wieder verschobene Reform des Maßnahmenvollzugs angehen.