Kommentar

Terror in Wien: Was nicht geheim bleiben darf

ANSCHLAG IN WIEN: RUPRECHTSPLATZ
ANSCHLAG IN WIEN: RUPRECHTSPLATZAPA/BARBARA BUCHEGGER
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Die Regierung entscheidet, welche Teile des Berichts zum Anschlag veröffentlicht werden. Und damit sind wir schon beim Problem.

Binnen vier Wochen soll die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission einen Zwischenbericht zu möglichen Fehlern im Zusammenhang mit dem Wiener Terroranschlag vorlegen. Dieser bleibt geheim. Bis Ende Jänner wird es dann einen Endbericht geben, der auch geheim bleibt. Und diesem soll noch ein dritter Bericht für die Öffentlichkeit hinzugefügt werden. Und zwar „unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheits- und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen“, wie die Regierung betont. Ist das der richtige Weg?

Es ist tatsächlich nötig, bestimmte geheimdienstliche Informationen nicht zu veröffentlichen. Sich darüber zu beschweren, dass nicht der gesamte Bericht veröffentlicht wird, wäre also falsch.

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