Es gibt Distance Learning und pädagogische Betreuung in den Schulen gleichzeitig. Wer seine Kinder daheim lässt, hat keinen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit, also auf Freistellung von der Arbeit.
Wien. Die Schließung der Schulen im Lockdown war lang umstritten – und auch jetzt herrscht noch große Verwirrung, was eigentlich gilt und ob nicht ein erheblicher Teil der Kinder weiterhin die Schulen besuchen wird. Denn es wird neben dem Distance Learning sehr wohl auch eine Lernbetreuung in der Schule stattfinden. Und jeder, der will, darf auch in die Schule.
1. Was passiert am Montag in den Schulen?
Laut Bildungsministerium soll noch einmal ein „normaler Schultag“ stattfinden. Die Lehrer sollen die Schüler an diesem Tag mit Lern- und Arbeitspaketen ausstatten. Die Schulleiter sollen an diesem Tag außerdem erheben, welche Schüler das Betreuungs- und Unterstützungsangebot während des Lockdowns voraussichtlich nützen wollen.