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Sparbücher des Vormieters gefunden: Frau bekommt Geld

Die Bank musste das Sparguthaben auszahlen.
Die Bank musste das Sparguthaben auszahlen.APA/BARBARA GINDL
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Nach 16 Jahren in der Wohnung entdeckte eine Frau Wertvolles. Nach Streit mit der Bank kann sie nun auch davon profitieren.

Wien. Langeweile im Lockdown? Das muss nicht sein. Denn man könnte sich zum Beispiel in der eigenen Wohnung auf Schatzsuche begeben. Zumindest legt das ein kürzlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedener Fall nahe. So fand eine Mieterin in einem Fensterpolsterbezug drei anonyme Sparbücher mit üppigen Guthaben. Und nach einem längeren juristischen Streit mit der Bank ist nun auch klar, dass die Frau das Geld bekommt. Aber warum ist das so?

Die Sparbücher waren in den Jahren 1998 und 1999 eröffnet worden, als anonyme Sparbücher noch erlaubt waren. Die Frau zog im Jahr 2000 in die Wohnung und merkte erst nach 16 Jahren, dass ihr der Vormieter etwas Wertvolles hinterlassen hat. Jedes der drei Sparbücher war mit je 300.000 Schilling eröffnet worden. Umgerechnet sind das gesamt rund 65.400 Euro, die die Frau samt Zinsen von der Bank einforderte.

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