Quergeschrieben

Vom aktiven und passiven Infektionsrecht

APA
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Wer aller im Sommer geschlafen hat, statt sich für die von Experten prognostizierte zweite Covid-19-Welle zu wappnen.

Mein Mann und ich hätten den Coronatest in einem privaten Labor machen sollen, schrieben etliche Leser und Leserinnen nach meinem vorigen „Quergeschrieben“. Für je 120 Euro hätten wir innerhalb weniger Stunden das (leider positive) Ergebnis bekommen.

Eh. Dennoch ist das eine niederschmetternde Diagnose für das mit öffentlichen Geldern finanzierte, hoffnungslos überforderte Gesundheitssystem.

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SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner warf der Bundesregierung vor, den Sommer über gemützt anstatt für die Erarbeitung treffsicherer Covid-Maßnahmen genützt zu haben. Freilich dürfte auch ihr Wiener Parteigenosse, Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, in einen tiefen, coronafreien Sommerschlaf gefallen sein. Zwei Wochen zwischen Test und Ergebnis: Das ist ziemlich weit entfernt von Hackers vollmundig formuliertem Ziel, zwischen Anruf bei 1450 und Testergebnis sollten maximal 30 Stunden vergehen. Allerdings ist die chronische Überforderung kein Wiener Alleinstellungsmerkmal. Weshalb Vizekanzler Werner Kogler ein politisches Problem mit falsch verstandenem Föderalismus konstatierte und beklagte, dass einige Länderdie personelle Aufrüstung beim Contact Tracing schlicht verschlafen haben. „Aber es ist nicht dieses Durcheinander allein. Viele, viele Menschen aus allen Milieus ignorieren jeden guten fundierten Ratschlag. Bevor eine Maßnahme zum Abstandhalten per Gesetz beginnt, rudeln sich noch die Massen auf engstem Raum zusammen, offenbar nur zu dem Zweck, doch noch rasch eine Infektion zu ergattern“, mailte mir Dr. B. seine kluge Zustandsanalyse: „Unsere Juristen arbeiten am freien aktiven und passiven Infektionsrecht. Wie jeder weiß, wird die persönliche Freiheit unzulässig durch das Gebot zum Abstandhalten eingeschränkt. Meine demokratischen Rechtesind in Gefahr, wenn ich nicht jederzeit mich selbst (passiv) undandere (aktiv)infizieren kann und darf.“

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