CORONA: VOR 2. LOCKDOWN
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Welche Geschäfte offen bleiben, wer Dienste anbieten darf

Ab Dienstag gilt der Lockdown – mit einigen Ausnahmen. Und was gilt, wenn das Auto streikt oder der Rücken schmerzt?

Wien. Zurück in den März, heißt es seit heute Mitternacht. Die Geschäfte sind wieder geschlossen, im stationären Handel eingekauft werden kann nur noch, was man zum täglichen Leben benötigt. Die Supermärkte haben Auflagen, was sie verkaufen dürfen – nicht alle wollen sich daran halten.

Was aber ist mit Handwerkern, mit Pflegediensten, was, wenn das Auto streikt oder der Rücken schmerzt und man einen Masseur benötigt? Ein Überblick.

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