Die bestehende Gesetzeslage würde es nicht erlauben, auch Personen ohne Ansteckungsverdacht zum Coronatest zu verpflichten.
Testen lassen oder in Quarantäne gehen: Diese beiden Möglichkeiten lässt die Slowakei ihren Bürgern. Aber wie wäre die Rechtslage in Österreich?
Das Epidemiegesetz legt fest, wer zu Tests verpflichtet ist. Das sind „Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige“. Auch wenn Corona sich zuletzt stärker verbreitet hat, könne man deswegen nicht jeden Bürger zum Ansteckungsverdächtigen erklären, sagt Karl Stöger von der Abteilung für Medizinrecht an der Universität Wien. Auch mit indirekten Verpflichtungen (wer sich nicht „freiwillig“ testen lässt, geht in Quarantäne) dürfe man die Regeln nicht umgehen, erklärt der Professor.