Urschitz meint

Wenn auch die Pflicht-Kammer überfördert wird

A sign reading 'Take away only from October 27' is seen in the city center prior to an ordered lock-down due to the further spreading of the coronavirus disease (COVID-19) in Pfarrkirchen
A sign reading 'Take away only from October 27' is seen in the city center prior to an ordered lock-down due to the further spreading of the coronavirus disease (COVID-19) in PfarrkirchenREUTERS
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Die Regierung greift jetzt ein bisschen zu tief in den Covid-Steuertopf.

Dass der Staat Unternehmen, die er per Lockdown vorübergehend vom Markt nimmt, ordentlich kompensieren muss, ist klar. Dass er dabei aufpassen muss, nicht übers Ziel zu schießen, wohl auch. Gerade das scheint jetzt in der zweiten Covid-Welle aber verloren zu gehen.

Ein Beispiel: 80 Prozent Umsatzersatz für die besonders betroffene Gastronomie (ohne Gegenrechnung von Kurzarbeitsgeldern und verbliebenen Take-away-Umsätzen) scheint, wie soll man sagen, ein wenig üppig zu sein, wenn man bedenkt, dass auf der anderen Seite der Rechnung ja der Wareneinsatz ganz und die Personalkosten überwiegend wegfallen. Daran ändert auch nichts, dass manche leicht süffisant meinen, es würden „ohnehin nur die offiziellen Umsätze“ ersetzt.

Aber ein paar Prozent Defizit auf oder ab spielen in dieser Krise offenbar keine Rolle mehr. Man kann das daraus ablesen, dass auch die wegfallenden Spieleinsätze von Glücksspielautomaten großzügig mit Steuergeldern ersetzt werden. Im Extremfall bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen. Da kommt bei Leuten, die unter einer rekordverdächtigen Steuer- und Abgabenquote stöhnen, natürlich Freude auf, wenn sie zwangsweise einarmige Banditen füttern dürfen.

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