Wer nachts in Wien unterwegs war, brauchte bereits im Lockdown light einen Grund dafür.
Anzeigen

Ausreden im Lockdown: Zufällig auf der Party gelandet

In den vergangenen zwei Wochen wurden während des „Lockdown light" vergleichsweise wenige Anzeigen erstattet. Manch einer griff zu kreativen Rechtfertigungen, die die Polizei jedoch nicht beeindruckten.

23 Uhr, während des Lockdowns light. Die Polizei fährt wegen Lärms zu einer Wiener Wohnung. Der Wohnungsinhaber behauptet zunächst, allein zu sein, dann aber wird es juristisch. „Wir können so laut sein, wie wir wollen. Diese Corona-Verordnung wird eh wieder aufgehoben und ist uns egal“, argumentiert er. Ein weiterer in der Wohnung befindlicher Mann lässt die Beamten wissen: „Mein Professor sitzt im Verfassungsgerichtshof und wird die Verordnung wieder aufheben. Wenn Sie etwas studiert hätten, dann wären Sie intelligenter und würden das auch verstehen.“

Die Polizei verstand es jedenfalls, eine Anzeige zu machen. Es sind Fälle wie diese, die in den Magistratischen Bezirksämtern der Stadt Wien einlangen. Diese müssen entscheiden, ob sie eine Strafe verhängen. Danach können Betroffene den Rechtsweg bestreiten. Und juristisch sind Fälle wie der geschilderte tatsächlich interessant.

Schließlich legte die bis einschließlich Montag geltende Verordnung des Gesundheitsministers fest, dass man nach 20 Uhr grundsätzlich im „eigenen privaten Wohnbereich“ zu sein hat. Andererseits darf eine Verordnung der Regierung nie weiter gehen als das vom Parlament beschlossene Covid-Gesetz. Und dieses sieht vor, dass der „private Wohnbereich“ nicht geregelt werden darf. Die Personen aus dem geschilderten Fall hatten aber auch noch ganz andere Verteidigungstaktiken parat. So erklärten sie zuletzt der Polizei, wegen des Wiener Terroranschlages so traumatisiert zu sein, dass sie gemeinsam Alkohol konsumieren mussten.

Während seit Dienstag verschärfte Regeln gelten, wird noch der zweiwöchige Lockdown light aufgearbeitet.

Stand Montagnachmittag waren in den Bezirksämtern rund 50 Anzeigen wegen Übertretung der „Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ eingelangt. Das sind spürbar weniger als noch zu Beginn des Lockdowns im März, als allein in Wien in den ersten beiden Wochen eine vierstellige Zahl an Anzeigen erstattet wurde. Damals waren freilich ganztägig Ausgangsbeschränkungen verordnet worden.

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