Mit dem Rechtsanspruch auf Betreuungszeit gibt es auch vollen Kostenersatz für die Arbeitgeber. Aber was gilt in anderen Fällen – gerade auch während des Lockdowns?
Wien. Seit Dienstag ist wieder Lockdown in Schulen und Kindergärten, gleichzeitig herrscht Verwirrung über die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit, die auf der Agenda des Nationalrats steht. Sie soll einen Rechtsanspruch für Eltern mit Betreuungspflichten und vollen Kostenersatz für Unternehmen bringen, die ihren Mitarbeitern deshalb freigeben müssen. Aber wann besteht dieser Rechtsanspruch, und was gilt in anderen Fällen? Hier ein Überblick über die Eckpunkte der Neuregelung, soweit bis jetzt bekannt.