Von den Sortimentsbeschränkungen im Handel bis zu Hausbesuchen vom Friseur: Was ist erlaubt und was verboten? Das ist auch im zweiten Lockdown teilweise unklar.
Der seit Dienstag geltende „harte“ Lockdown ist der zweite in diesem Jahr – und wieder gibt es eine Reihe ungeklärter Rechtsfragen. Manche werden wohl, wie schon im Frühjahr, irgendwann die Gerichte beschäftigen. Hier einige davon – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit.
Müssen Supermärkte wirklich ihr Sortiment einschränken?
In der Neuauflage des Streits um Sortimentseinschränkungen in den Supermärkten sind die Fronten abgesteckt: Merkur und Billa bekannten sich von Anfang an dazu – Spar, Hofer und Lidl erklärten, ihr Warenangebot nicht ändern zu wollen.