Weil der Attentäter von Wien in der Tewhid-Moschee in Wien-Meidling gewesen sein soll, wurde ihr von der IGGÖ die Rechtspersönlichkeit entzogen. Dagegen ziehen die Betreiber nur vor das IGGÖ-Schiedsgericht.
Die Tewhid-Moschee in Meidling will gegen den Entzug der Rechtspersönlichkeit durch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Einspruch erheben. Die IGGÖ hatte nach dem Attentat von Wien diesen Entschluss gefasst, nachdem ihr von Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) mitgeteilt wurde, dass Gefahr im Verzug sei. Erst später wurde klar, dass der spätere Attentäter in dem Gebetshaus zum Beten war.
Wie der „Standard" berichtet, haben die Betreiber eine Beschwerde beim Obersten Rat der IGGÖ eingelegt. Das IGGÖ-Schiedsgericht - bestehend aus fünf fixen und drei Ersatzmitgliedern - muss nun innerhalb der nächsten zwei Wochen zusammentreten und binnen acht Wochen eine Entscheidung fällen. Sollte das Schiedsgericht beim Entschluss zu einer Schließung bleiben, könnte der Verein auch noch zivilgerichtlich dagegen vorgehen.
Unabhängig von diesem internen Verfahren in der IGGÖ argumentiert man im Kultusministerium, dass der hinter der Moschee stehende Verein bereits nach dem Vereinsrecht aufgelöst wurde.
Plakat in der Hasnerstraße
Auch bei der zweiten von einer Schließung betroffenen Einrichtung kündigt man Widerstand an: Am Haus des Vereins in der Ottakringer Hasnerstraße hängt eine – namentlich nicht gekennzeichnete – Stellungnahme. Darin verurteilt man das Attentat von Wien und kündigt an, einen Behördenentscheid zu einer Schließung anzufechten.
(eko)