OGH schiebt Staatsanwälten Riegel vor: Private Daten sollen nur minimal verwertet werden dürfen.
Wien. Auf Handys, Tablets und Laptops findet sich das halbe Leben. Das hat die Ibiza-Causa inklusive zig Hausdurchsuchungen gezeigt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) will Verdächtige vor öffentlicher Entblößung künftig besser schützen. Das stellt die Arbeitsweise mancher Staatsanwälte infrage.