Entscheid

Weniger Intimes darf in die Akten

Zigtausende Seiten Akten wurden dem U-Ausschuss geliefert.
Zigtausende Seiten Akten wurden dem U-Ausschuss geliefert. (c) Martin Juen/picturedesk.com
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OGH schiebt Staatsanwälten Riegel vor: Private Daten sollen nur minimal verwertet werden dürfen.

Wien. Auf Handys, Tablets und Laptops findet sich das halbe Leben. Das hat die Ibiza-Causa inklusive zig Hausdurchsuchungen gezeigt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) will Verdächtige vor öffentlicher Entblößung künftig besser schützen. Das stellt die Arbeitsweise mancher Staatsanwälte infrage.

Angenommen, die Polizei berichtet elektronisch zu einem Verdacht – angehängt die Handyauswertungen mit privaten Fotos, Chats und Kalendereinträgen. Oder es wird ein Ermittlungsverfahren zu einer prominenten Person geführt und die Aufzeichnungen enthalten peinliche Gerüchte über das Privatleben anderer Prominenter. Und diese aktenkundigen Peinlichkeiten gelangen dann auf dubiose Weise an die Öffentlichkeit. Das ist zuletzt mehrfach rund um den U-Ausschuss zur Casinos-Causa passiert.

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