Glaubensfrage

Geschlossen

Geschlossen sind also doch wieder Kirchen, Moscheen und Synagogen. Die Deutungshoheit geht an Kanzler Kurz. Erzbischof Lackner leistet sich einen peinlichen Ausrutscher.

Es ist ein schmaler Grat, den Regierungen derzeit nehmen, gezwungenermaßen nehmen müssen. Dürfen/sollen/ja müssen vielleicht Religionsgemeinschaften in ihrer Ausübung wegen der Coronapandemie staatlicherseits eingeschränkt werden? Die Frage stellt sich mit Dringlichkeit. Bei der Beantwortung sind gravierende Schwächen der Religionsgemeinschaften im Allgemeinen und der katholischen Kirche als „leading company“ im Speziellen offenbar geworden. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Franz Lackner, aus Salzburg mit ein, zwei Sätzen gezeigt, wo es langgeht. Aber dazu später.

Auf der einen Seite des Grats, auf dem sich die Regierung bewegt, besteht die Gefahr des Absturzes durch Verstoß gegen garantierte Menschenrechte und ein Kippen in rechtlich unhaltbare Situationen. Auf der anderen Seite lauert für Regierende die Unberechenbarkeit von Sars-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren. Gerade auch Versammlungen von Religionsgemeinschaften, fast immer mit Gesang und gemeinsamem lautem Beten, bergen ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit nicht nur der Beteiligten. Veranstaltungen freikirchlicher Gemeinden haben zu bedeutenden Cluster-Bildungen nicht nur in Österreich geführt.

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