Der britische Graffiti-Künstler, bekannt unter dem Pseudonym Banksy, verspottet die Überwachung im Zentrum Londons.
Reportage

Technologie für Diktatoren?

Spähtechnologie aus Europa wird in Drittstaaten zur Überwachung von Minderheiten benutzt. Auch das neue EU-Gesetz wird das nicht ändern.

Kameras können Gebäude schützen, aber auch Menschen ausspähen. Die Grenze, an der Schutz aufhört und Menschenrechtsverletzungen beginnen, verschwimmt oft. Immer wieder verkaufen Firmen aus Europa Überwachungstechnologie an autoritäre Regime. Dort werden europäische Hard- und Software zur Bespitzelung und Einschüchterung von Minderheiten, Oppositionellen und Journalisten eingesetzt. Als Peter Steudtner in der Türkei in Untersuchungshaft saß, musste der deutsche Menschenrechtler seine Handys und Computer übergeben. Sein Passwort verriet er nicht. Im Juli wurde er freigesprochen. Doch seine Daten haben die Behörden dank einer Software aus Schweden trotzdem. Auch eine Firma aus Israel war beteiligt.

Dass digitale Überwachungsmittel aus Europa für Menschenrechtsverletzungen genutzt werden, soll nun eine Reform der sogenannten Dual-Use-Verordnung verhindern. Sie regelt, unter welchen Umständen Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Europäischen Union (EU) exportiert werden dürfen. Ausfuhren für militärische Zwecke müssen staatlich geprüft werden. Aber bisher unterliegt der Export von Technologien wie Deep Packet Inspection oder biometrischer Überwachung, darunter Gesichtserkennung, keiner staatlichen Kontrolle. Doch im November hat sich die EU nach vier Jahren Verhandlung geeinigt. Erstmals sollen europaweit Staatstrojaner und andere Spionagetechnik unter Ausfuhrbeschränkungen für militärisch verwendbare Technologie fallen. Erfasst sind alle zivilen Güter und Technologien, die potenziell auch für die Herstellung und Verwendung von militärischen Gütern geeignet sind und daher als Güter mit doppeltem Verwendungszweck bezeichnet werden.

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