Schadenersatz

Schmerzengeld: Höchstgericht macht Klagen länger möglich

Nach mehreren Operationen und langwierigen Behandlungen war die Rehabilitation erst mehr als drei Jahre später abgeschlossen (Symbolbild).
Nach mehreren Operationen und langwierigen Behandlungen war die Rehabilitation erst mehr als drei Jahre später abgeschlossen (Symbolbild).(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Oberster Gerichtshof lässt Verjährung von Forderungen, die sich zunächst nicht komplett beziffern lassen, erst später beginnen.

Wien. Von einem Martyrium zu sprechen ist in diesem Fall keine Übertreibung. Ein Mann war am 4. April 2013 bei einem Unfall mit einem ausländischen Lkw lebensgefährlich am Bauch verletzt worden. Nach mehreren Operationen und langwierigen Behandlungen war die Rehabilitation erst mehr als drei Jahre später, genau am 31. Mai 2016, abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt nun sicher, dass der Mann Schmerzengeld in voller Höhe bekommt, obwohl der beklagte Versicherungsverband einen Teil der Forderungen als verjährt behandeln und daher nicht begleichen wollte.

Der spätere Kläger erlitt bei dem Unfall eine Darmperforation. Diese führte zu einer Bauchfellentzündung, der Verletzte musste zweieinhalb Wochen in der Intensivstation versorgt werden. In diese Zeit fielen die ersten Operationen, zweimal musste der Herzrhythmus mit Elektroschocks stabilisiert werden. Um die Heilung zu verbessern, wurde an der Wunde eine deutlich hör- und spürbare Vakuumpumpe angebracht.

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