Bienenzucht

Gleiches Recht für nicht heimische Völker

Die Carnica-Biene fällt durch ihren braunen Hinterleib auf.
Die Carnica-Biene fällt durch ihren braunen Hinterleib auf.(c) APA/dpa/lbn/Robert Schlesinger
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Landesverwaltungsgericht Kärnten legte ein allzu heimatverbundenes Verständnis an den Tag.

Wien. Wer ein guter Imker sein will, muss nicht nur wissen, wie man mit den Bienen umgeht. Er muss auch wissen, welche er für sich arbeiten lässt: Für die Imkerei eignen sich nur wenige Rassen. Um ein Haar hätte ein Kärntner Nebenerwerbsimker seine Völker auf staatliche Weisung rassenmäßig auf Landeslinie bringen, sie durch Austausch der Königin „umweiseln“ müssen, wie Imker sagen.

Die Landesregierung hatte auf entsprechenden Verdacht hin eine Amtssachverständige ausgesandt, die Bienenstände zu prüfen. Denn laut Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz bedürfen „die Haltung, Wanderung und Zucht von Bienen, die nicht der Rasse ,Carnica‘ (Apis mellifera carnica) angehören“, der Bewilligung der Landesregierung. Die Rassen lassen sich unter anderem anhand der Färbung unterscheiden: Der Panzer der Carnica-Biene ist dunkel, jener der Ligustica-Biene beispielsweise orange-braun, Buckfast trägt Gelb.

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