Sport

Unfall nach Ziellinie: Skifahrer durfte bis zum Ende Gas geben

Nicht nur die Profis (hier in Sölden am 18. Oktober), auch Hobbyskifahrer dürfen ambitioniert auf Zeit fahren.
Nicht nur die Profis (hier in Sölden am 18. Oktober), auch Hobbyskifahrer dürfen ambitioniert auf Zeit fahren.(c) APA/EXPA/JOHANN GRODER (EXPA/JOHANN GRODER)
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Mit Zeitmessung fahrender Hobbyläufer krachte in anderen Mann: kein Schadenersatz.

Wien. Die in dem Vorarlberger Skigebiet eingerichtete Zeitmessstrecke hatte den Hobbyläufer sichtlich angespornt. Den unteren Teil fuhr er in Halbhocke oder Hocke, bevor er die Ziellinie mit 64 km/h passierte. Doch gleich darauf prallte der Mann mit einem im Zielraum wartenden Skifahrer zusammen und verletzte ihn. Vor Gericht stellte sich nun vor allem eine Frage: Durfte man bis zur Ziellinie Vollgas geben, oder hätte man schon vorher die Geschwindigkeit drosseln müssen, um etwaige Personen im Ziel nicht zu gefährden?

Es ging um mehr als 157.000 Euro, die der Verletzte an Schadenersatz geltend machte. Die Zeitmessstrecke stand allen Liftkarteninhabern offen. Es gab ein Startsignal, das losging, wenn der Vorgänger im Ziel ankam. Die Fahrzeit betrug zwischen 45 Sekunden und einer Minute. Von der übrigen Piste war die Strecke abgesperrt, der Zielbereich jedoch war auf einer Seite teilweise offen. Der Verletzte hatte zuvor selbst zusammen mit seinem Sohn die Zeitmessstrecke befahren. Der Mann war danach noch im Zielbereich geblieben, um sich mit Mitgliedern seiner Gruppe zu besprechen, die außerhalb des Zielraums standen.

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