Leitartikel

Der Buwog-Prozess verfehlt seinen Zweck und wird zur Groteske

Karl-Heinz Grasser am Donnerstag, 15. Oktober 2020 im Wiener Straflandesgericht.
Karl-Heinz Grasser am Donnerstag, 15. Oktober 2020 im Wiener Straflandesgericht.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Was wurde eigentlich aus Karl-Heinz Grasser? Er wartet immer noch auf sein Urteil. Wie lang noch? Man weiß es nicht. Vorerst heißt es: „Alles Lockdown!“

Richterin Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien hatte sich das anders vorgestellt. Zuerst wollte sie sich mit dem von ihr geleiteten Schöffensenat zu intensiven Beratungen zurückziehen. Dann wollte sie das Urteil verkünden. Vorigen Freitag hätte das sein sollen. Doch das neuerliche Zusperren des Landes lähmt auch den nicht enden wollenden Buwog-Prozess. Nun heißt es einmal mehr: „Bitte warten!“ Wohl bis nach dem Lockdown. Also bis irgendwann im Dezember. Oder so . . .

Auf ein paar Wochen mehr oder weniger kommt es auch nicht mehr an. Ob mit oder ohne Lockdown: Das größte Korruptionsverfahren der österreichischen Justizgeschichte verfehlt seinen Zweck. Allfällige Strafen für die Angeklagten setzt es nicht (nur) am Schluss der Verhandlung, vielmehr ist der Prozess selbst zur Strafe geworden.

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