Gastkommentar

Staatsbürgerschaft als Recht statt als Privileg begreifen

Ausbürgerungen erschweren den Kampf gegen den Terrorismus. Gegen das Gebot der Stunde.

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In der Pressekonferenz vom 11.11.2020 verkündete Innenminister Nehammer wortwörtlich: "Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatsbürgerschaften ist das Gebot der Stunde, auch hier die Kriterien nachzuschärfen, weil es niemand versteht, dass Menschen, die sich gegen unsere Werte, gegen unsere Demokratie, gegen die Freiheit stellen und Menschenleben gefährden, das Privileg -- und es ist ein Privileg österreichischer Staatsbürger zu sein -- dass sie dieses dann behalten." Mit dieser Forderung steht Nehammer leider nicht allein: Auch andere Politikerinnen und Politiker fordern ähnliche Maßnahmen.

Dabei wird ausgeblendet, dass das österreichische Recht bereits jetzt die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für diejenigen vorsieht, die sich einem bewaffneten Konflikt anschließen; allerdings unter der Prämisse, dass der bzw. die Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Doch sowohl die bestehende Praxis der Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Personen, die sich terroristischen Organisationen angeschlossen hatten, als auch die Vorschläge zur Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten sind aus folgenden Gründen schwere Fehler. Ausbürgerungen erschweren den Kampf gegen den Terrorismus. Sie schaffen eine Staatsbürgerschaft zweiter Klasse, welche das Gefühl der Ausgrenzung weiter nährt, von dem die Rekrutierung von Terroristen profitiert. Weiters wird die Staatsbürgerschaft grundlegend falsch dargestellt, nämlich als Privileg und nicht als rechtliche Anerkennung der Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft.

Ausbürgerungen machen uns weniger sicher

Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft macht es schwieriger statt einfacher, den Terrorismus zu bekämpfen, wie Prof. Rainer Bauböck kürzlich in seinem Kommentar im Standard argumentierte. Selbst wenn es völkerrechtlich zulässig ist, bedeutet es die Verantwortung für eine gefährliche und kriminelle Person auf einen anderen Staat zu schieben - in der Regel auf einen Staat, der viel weniger in der Lage und oft auch weniger bereit ist, sie wirksam und legal davon abzuhalten Schaden anzurichten. Aus diesem Grund fordert ein kürzlich erschienener Bericht des European Policy Centre, dass europäische Länder zurückgekehrten "ausländischen Kämpfern" die Staatsbürgerschaft nicht entziehen sollte und diese Personen nicht aus Europa ausweisen sollten. Ganz im Gegenteil, der Bericht fordert, dass diejenigen Personen, die sich noch im Ausland aufhalten, aktiv zurückgeholt werden sollten, damit sie besser beobachtet und ihre Verbrechen angemessen verfolgt werden können.

Weniger Aufmerksamkeit hat jedoch die Art und Weise erhalten, wie Initiativen zur Entstaatlichung der des Terrors verdächtigte Personen eine Form der Staatsbürgerschaft zweiter Klasse für Doppelstaatsbürger schaffen. Die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft sollte und darf nicht zu Staatenlosigkeit führen - die völkerrechtlichen Barrieren, die dem entgegenstehen, werden von Ralph Janik in seiner jüngsten Kolumne angesprochen. Und das ist gut so: Ein staatenloser Krimineller wäre fast unmöglich abzuschieben und noch weniger rehabilitierbar.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass DoppelstaatsbürgerInnen, die genauso österreichisch sind wie ihre MitbürgerInnen, in einer Weise ausgebürgert und aus ihrer Heimat vertrieben werden könnten, wie es für andere nicht möglich ist. Max Mustermann, "autochtoner" rechtsradikaler Terrorist, muss sich nie davor fürchten, dass er ausgebürgert und abgeschoben wird, Leyla Musterfrau hingegen, Tochter eines "autochtonen" Österreichers und einer Kurdin mit Doppelstaatsbürgerschaft, könnte beispielsweise leicht ausgebürgert und ausgewiesen werden, wenn sie mit der PKK gegen den IS gekämpft hat. Damit wird das nationalpopulistische FPÖ-ÖVP-Framing "Wir gegen die Anderen" in einer Weise gestärkt, die kein Lippenbekenntnis zur Vielfalt kompensieren kann. Denn es bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft von DoppelstaatsbürgerInnen nie so sicher ist wie die von "normalen" ÖsterreicherInnen. Ein groteskes Beispiel dafür, wohin diese Logik führt, ist die Bereitschaft des Vereinigten Königreichs, mutmaßliche TerroristInnen staatenlos zu machen, wenn es glaubt, dass sie eine andere Staatsbürgerschaft bloß erwerben könnten. Dies hat zur Folge dass kein Jude eine sichere Staatsbürgerschaft hat, da alle theoretisch ein Rückkehrrecht nach Israel beanspruchen könnten. Wie genau trägt es zur Integration bei, wenn jedem Kind z.B. mit österreichisch-türkischem Elternhaus gesagt wird, dass seine Staatsbürgerschaft - aber nicht die seines "autochtonen" Klassenkameraden - ein "Privileg" ist, welches entzogen werden könnte?

Die Staatsbürgerschaft ist das Recht, Rechte zu haben

Und hier kommen wir zu dem tiefen und zutiefst gefährlichen Missverständnis, das solchen Vorschlägen zugrunde liegt. Nehammer behauptet, dass niemand, der sich gegen unsere Werte, unsere Demokratie, unsere Freiheit stellt und menschliches Leben gefährdet, das "Privileg" der Staatsbürgerschaft haben sollte. Aber die Staatsbürgerschaft ist kein Privileg, das von Unbescholtenheit abhängt; sie ist die rechtliche Anerkennung der Zugehörigkeit zur politischen Gemeinschaft. Ein Verbrechen zu begehen, wie abscheulich es auch sein mag, entfernt einen nicht aus dieser Gemeinschaft; wir erkennen an, dass eine Mörderin, ein Vergewaltiger und, ja, sogar ein Nazi immer noch zu uns gehört, und dass es unsere Verantwortung ist, uns mit der Person und ihren Verbrechen auseinanderzusetzen. Wenn wir damit beginnen, bestimmte Verbrechen herauszupicken, bei denen Strafe bedeutet, "das Recht zu verlieren, Rechte zu haben", wie Hannah Arendt einmal die Staatsbürgerschaft nannte, dann treffen wir das Herz sowohl des Rechtsstaates als auch der Nation als einer solidarischen Schicksalsgemeinschaft. Solange jemand nicht aktiv Österreich verlässt um sich stattdessen einem anderen Staat anzuschließen - einem wirklichen Staat, nicht einer kriminellen Bande -, bleibt diese Person eine von uns, und die Aufarbeitung ihrer Verbrechen ist unsere moralische und politische Verantwortung, ganz gleich, welchen anderen Pass sie noch besitzen möge.

Lea Six ist Vorsitzende, Peter Northup Aktivist der Sektion 8 der Wiener SPÖ.

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