Coronahilfen

Regierung gleicht nun auch Verluste aus

Finanzminister Blümel und Vizekanzler Kogler stellten die Maßnahmen vor
Finanzminister Blümel und Vizekanzler Kogler stellten die Maßnahmen vor(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Firmen erhalten einen staatlichen Ersatz für verlorenen Umsatz, bis 2021 einen Zuschuss zu den Fixkosten und jetzt auch einen Ausgleich für den entstandenen Verlust.

Wien. „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, meinte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Montag, als die Regierung ihre jüngsten Coronahilfen vorstellte. Und es sind tatsächlich außergewöhnlichen Maßnahmen: Neben dem Umsatzersatz bis 80 Prozent und der staatlichen Übernahme der Fixkosten bis 100 Prozent gibt es nun auch einen Ersatz für entstandenen Verlust: Der Staat übernimmt bis zu 90 Prozent. Bei so vielen Maßnahmen ist fast untergegangen, dass der verminderte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie (fünf Prozent) bis Ende 2021 verlängert wurde.

Der Verlustersatz ist aus dem Fixkostenzuschuss II entstanden, über den Österreich seit September mit der EU verhandelt hat. Das Ergebnis sind zwar nicht Zuschüsse bis fünf Mio. Euro, wie von Österreich gewünscht. Dennoch können sich Unternehmen doppelt freuen: Es gibt nämlich vom Staat bis zu 800.000 Euro für betriebliche Fixkosten und einen Ersatz für den entstandenen Verlust.

Pauschale für Kleine

Zum Fixkostenzuschuss II: er gilt für Mitte September bis Juni 2021. Das Unternehmen muss einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Die Höhe der ersetzten Fixkosten richtet sich aliquot nach der Höhe des Umsatzrückgangs und kann bis zu 100 Prozent betragen.

Im Gegensatz zu den Regelungen des Fixkostenzuschusses I (von März 2020 bis September) werden nun nicht nur unter anderem Miete, Strom und Versicherungen ersetzt, sondern auch Leasingraten, Abschreibungen und sogenannte frustrierte Aufwendungen, also schon angefallene Kosten für Projekte, die wegen der Pandemie nicht verwirklicht wurden (interessant für Reisebüros und Veranstalter). Auch die Personalkosten, die für einen Mindestbetrieb eines Unternehmens notwendig sind, werden laut Finanzministerium angerechnet.

Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 120.000 Euro können eine Pauschalierung beantragen, sie erhalten 30 Prozent des Umsatzausfalls.

Von den 800.000 Euro, die im Fixkostenzuschuss II maximal ausbezahlt werden, müssen 100-Prozent-Kreditgarantien des Staates und direkte Hilfen der Bundesländer abgezogen werden. Der Fixkostenzuschuss kann seit Montag beantragt werden.

24.000 Anträge auf Umsatzersatz

Den Fixkostenzuschuss können Unternehmen mit dem Umsatzersatz kombinieren: Man kann also für einen Monat einen Umsatzersatz beantragen, für einen anderen einen Fixkostenzuschuss.

Der Umsatzersatz ist bei den geschlossenen Unternehmen stark nachgefragt. Wie Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Montag erklärte, seien bisher 24.000 Ansuchen gestellt und 793 Millionen Euro ausbezahlt worden. Zum Vergleich: Für den Fixkostenzuschuss I gab es bisher 42.000 Anträge mit einer Summe von 600 Millionen Euro, ausbezahlt wurden bisher 330 Millionen Euro.

Die unterschiedlichen Höhen des Umsatzersatzes für den Handel erklärte der Minister damit, dass man eine „möglichst gerechte und faire Lösung“ für alle wolle: Deshalb erhielten etwa Blumengeschäfte mit einer verderblichen Ware bis zu 60 Prozent des entgangenen Umsatzes ersetzt, ebenso Modegeschäfte. Bauhäuser erhalten bis zu 40 Prozent (ebenso Sportgerätehändler oder auch Teppichgeschäfte). Wer mit Fahrzeugen, Elektronik oder Möbeln handelt, erhält vom Staat 20 Prozent des entgangenen Umsatzes.

Bis drei Mio. Euro

Was am Ende als Verlust bleibt, wird ebenfalls vom Staat abgedeckt: bis zu 90 Prozent bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, bis zu 70 Prozent bei größeren Unternehmen. Sie können bis zu drei Millionen Euro an staatlichen Zuzahlungen erhalten, es werden aber alle anderen staatlichen Zuwendungen angerechnet.

Der Verlust kann auch im Voraus geschätzt werden, in dem Fall gilt Steuerberater-Pflicht zur Plausibilisierung der Prognose. Hat ein Unternehmen eine Kostenstruktur mit wenigen Fixkosten, ist der Verlustausgleich eine attraktive Alternative. Der Verlustausgleich gilt für 9,5 Monate bis Juni 2021.

Stundungen verlängert

Im Nationalrat wurden im Zuge der Budgetdebatte weitgehend unbeachtet noch andere Hilfen adaptiert. Neben der erwähnten Verlängerung des fünfprozentigen Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der Hotellerie gibt es auch Änderungen bei den Stundungen: Die Steuerstundungen sollten im Jänner 2021 auslaufen, die Frist wurde nun auf Ende März 2021 verlängert. Es fallen dafür keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge an. Auch die Vorschreibung von Anspruchszinsen für Nachforderungen für die Veranlagung 2019 entfällt.

Für die Hilfen gab es am Montag von Wirtschaftsvertretern viel Lob, der Handelsverband reagierte „kühl“ auf den gestaffelten Umsatzersatz, von der Opposition kam Kritik: SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matzenetter meinte, Blümel hätte diese Lösung schon vor Monaten haben können, stattdessen habe er einen „sinnlosen Streit mit der EU-Kommission inszeniert“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.11.2020)

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