Terror

Anschlag in Wien: 40 bis 50 Betroffene mit Recht auf Entschädigung

Darunter sind Verletzte, Hinterbliebene von Getöteten, schockgeschädigte Angehörige bei Schwerverletzten und traumatisierte Tatzeugen. Bisher wurden zwei Entschädigungsanträge eingebracht. Über die Höhe

Nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November sind bisher zwei Entschädigungs-Anträge nach dem Verbrechensopfergesetz eingebracht worden. Das gab das Sozialministerium am Montag bekannt. "Mit weiteren Anträgen ist aufgrund der erfolgten Aktivitäten bzw. Kontakte des Sozialministeriumservice zeitnah zu rechnen", hieß es.

Das Sozialministerium geht derzeit von 40 bis 50 unmittelbar Betroffenen aus. Dazu zählen Verletzte, Hinterbliebene von Getöteten, schockgeschädigte Angehörige bei Schwerverletzten und traumatisierte Tatzeugen. Die Antragsfristen nach dem Verbrechensopfergesetz betragen generell drei Jahre ab der Schädigung. "Für Anträge auf Psychotherapie gibt es keine Antragsfrist", betonte das Ministerium. Was an finanziellen Mitteln für die Entschädigung der Terroropfer nach dem Verbrechensopfergesetz aufzuwenden ist, lasse sich "derzeit noch nicht abschätzen".

Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) betonte am Montag am Rand einer Pressekonferenz, hinsichtlich der Opferentschädigung arbeite man eng mit dem Innen- und dem Justizministerium zusammen. Ziel sei "eine möglichst gute, betroffenengerechte Lösung". Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring hatte am vergangenen Donnerstag für sämtliche Personen, die sich im Nahebereich des Terror-Anschlags befanden, vollen Zugang zu den Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz verlangt, was Kostenübernahme für Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld sowie Verdienst- und Unterhaltsentgang inkludieren würde. Dieser Vorschlag, speziell die Einbeziehung von geschockten Opfern im örtlichen und zeitlichen Nahebezug, aber ohne unmittelbaren Kontakt zum Anschlag wird laut Sozialministerium derzeit geprüft.

Staat muss „Leid mindern"

Unterdessen forderte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfang Peschorn, im Ö1-"Morgenjournal" Betroffene dazu auf, Entschädigungsanträge nach dem Verbrechensopfergesetz einzubringen. Dieses biete eine rechtliche Grundlage, um rasch und umgehend Hilfe in Anspruch zu nehmen. "Der Staat hat die Verantwortung, dieses Leid zu mindern", betonte Peschorn.

Aus Peschorns Sicht ist diese Schiene für Betroffene aussichtsreicher als eine Amtshaftungsklage. Amtshaftung käme im Zusammenhang mit dem Terror-Akt nur bei nachgewiesenem rechtswidrigem und schuldhaftem Verhalten von Organträgern, die der Republik Österreich zuzurechnen sind, in Frage.

Eine solche Klage hat bereits der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole angekündigt, der mehrere Hinterbliebene sowie Verletzte vertritt. Er begrüßte Peschorns Wortmeldung und bekräftigte, er werde auch Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen: "Die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz wird aber erst dann nicht notwendig sein, wenn alle Opfer ausreichend entschädigt sind." Wichtig sei es, dass Opfer jetzt ihre Ansprüche stellen, "da Entschädigungen nicht automatisch erfolgen", wie Newole in einer Presseaussendung festhielt.

(APA)

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