Grenzverkehr

Gericht kippt Corona-Testpflicht für Grenzpendler in Bayern

Österreicher, die nach Bayern zum Arbeiten fahren oder dort in die Schule gehen, galt bis vor kurzem eine wöchentliche Pflicht, sich auf das Coronavirus testen zu lassen.
Österreicher, die nach Bayern zum Arbeiten fahren oder dort in die Schule gehen, galt bis vor kurzem eine wöchentliche Pflicht, sich auf das Coronavirus testen zu lassen.APA/dpa/Armin Weigel
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Auf Antrag von zwei österreichischen Gymnasiasten entscheidet das Bayerische Verwaltungsgericht, dass der wöchentliche Test vorerst ausgesetzt wird.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt. "Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung", erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler, die ein Gymnasium in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land besuchen. Die Salzburger Arbeiterkammer reagierte erfreut und sprach von 4.500 Betroffenen nur in Salzburg.

"Der Freistaat Bayern ist jetzt gefordert, um eine langfristige und gesetzeskonforme Regelung zu finden", betonte AK-Präsident Peter Eder am Abend in einer Aussendung. Er berichtete, dass die Salzburger AK den Rechtsschutz für die Klage übernommen hatte.

Die beiden Gymnasiasten hatten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronatest unterziehen müssen. Der Gerichtssenat entschied nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Die Verwaltungsjuristen argumentierten ihre Entscheidung auf drei Ebenen. Sie sahen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung nicht erfüllt, äußerten Zweifel zur Verhältnismäßigkeit einer wöchentlichen Testpflicht und sahen das Freizügigkeitsrecht der EU-Bürger berührt. Diesbezüglich verwiesen sei auf eine Empfehlung des Europäischen Rates, wonach Einreisebeschränkungen EU-Ausländer nicht gegenüber Deutschen diskriminieren sollen.

"Das Verwaltungsgericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat im Sinne des europäischen Gedankens und des Gleichheitsgrundsatzes entschieden", kommentierte AK-Präsident Eder. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte in einer ersten Reaktion, dass die Entscheidung analysiert werde. Eder forderte, dass die Salzburger Landespolitik auf politischem und diplomatischem Weg im Sinne der Betroffenen aktiv werden solle.

Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks betraf die Testpflicht rund 100 Personen am Gymnasium, die in Oberdorf (Bezirk Salzburg-Umgebung) und dem Umfeld wohnen. Für diese wurden sogar eigene Massentests in der Stadt Laufen organisiert, um ihnen weite Umwege zu Testzentren nach Freilassing oder Bayerisch Gmain zu ersparen, hieß es. Rektor Maurice Flatscher hatte die Testpflicht als diskriminierend kritisiert, weil bayerische Schüler in Österreich keinen Test vorlegen müssten.

Söders Argument: Grenzschließungen abwenden

Die Testpflicht war erst am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich "unaufgefordert und unverzüglich" ein Coronatestergebnis vorlegen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte mit der Testpflicht wiederholt begründet, warum die Grenzen zu Österreich und Tschechien anders als im Frühjahr trotz der hohen Infektionszahlen nicht geschlossen werden.

In Österreich gab es umgehend Kritik an der Maßnahme, von der zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und Schüler insbesondere in den angrenzenden Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich betroffen sind. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderten eine Rücknahme und warnten vor Chaos. Immerhin stellte die bayerische Regierung klar, dass österreichische Grenzgänger kostenlos die von Bayern eingerichteten Testzentren nutzen könnten.

(APA/dpa)

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