Amtsmissbrauch

Offiziere des Heeres-Abwehramts vor Gericht

Die Angeklagten bekennen sich nicht schuldig.
Die Angeklagten bekennen sich nicht schuldig.APA/Erwin Scheriau
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In Graz müssen sich zwei Heeresangehörige wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Es geht um seltsame Vorgänge rund um eine rechtsextreme Störaktion gegen ein Islam-Zentrum.

Ein Major und ein Oberst des Abwehramts des österreichischen Bundesheeres standen am Dienstag in Graz vor Gericht. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch. Die beiden Offiziere sollen ihre Befugnisse überschritten haben, indem sie es unterließen, einen am 5. Mai 2016 durchgeführten „Schweinekopf-Anschlag“ auf das islamische Kulturzentrum in Graz (Laubgasse) rechtzeitig den zuständigen Behörden zu melden.

Die Provokation gegen die islamische Einrichtung sorgte damals für Empörung: Auf einem Bauzaun waren Schweinekopf-Hälften angebracht worden, außerdem war Schweineblut verschüttet worden. Hinter dem Angriff steckten Rechtsextreme. Die Aktion war im Vorfeld verraten geworden. Ein Mitglied der Gruppe, ein Mann mit engem Bezug zum Bundesheer, wollte reinen Tisch machen. Er warnte das Abwehramt vor. So fiel die Sache zunächst in die Kompetenz dieser Dienststelle. Es handelt sich quasi um den Inlandsgeheimdienst des Bundesheeres, der dafür da ist, um Gefahren von militärischen Gütern abzuhalten.

Doch im Verlauf der Aktion lief laut Anklage – unter den Augen der nunmehrigen Angeklagten – einiges aus dem Ruder. Staatsanwältin Lisa Kaschinsky wirft den Offizieren vor, sie seien nach der gegen das Islam-Zentrum gerichteten Provokation selbst eingeschritten – „ohne Befugnis“. Übrigens: Zwei der damaligen Täter bekamen Haftstrafen wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung, einer bekam eine Geldstrafe. Bei einer Frau kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.

„Die Quelle nicht davon abgehalten"

Zurück zum nun begonnenen Prozess: „In diesem Verfahren wird es um die Hintergründe gehen“, kündigte die Staatsanwältin an. Und warf dann den Angeklagten vor, den Informanten, der bereits vor der Aktion gewarnt hatte, zu wenig unter Kontrolle gehabt zu haben: „Sie haben ihre Quelle nicht davon abgehalten, an dem Anschlag mitzuwirken.“ Als der Mann kurz vor der Tat nochmals nachfragte, ob er nun wirklich mitwirken solle, habe er die Antwort bekommen: „Ja, grünes Licht, mach mit bei der Aktion.“ Der Major und der Oberst sollen den Leiter des steirischen Amtes für Verfassungsschutz über einen „geplanten Einbruch in die Moschee“ kurzfristig, nämlich erst am Tatabend, informiert haben, ebenso die Polizei, indem sie den Notruf wählten.

Im übrigen seien die nunmehrigen Angeklagten eben selbst am Tatort gewesen, was laut Anklage nicht zulässig gewesen sei, da „zu keinem Zeitpunkt militärisches Rechtsgut gefährdet war“. Tatsächlich ist das Abwehramt prinzipiell nur bei Angriffen gegen die militärische Sicherheit zuständig.

Rivalität zwischen Abwehramt und Verfassungsschutz

Indessen erklärte der Verteidiger des Majors, sein Mandant sei nicht für Gefahrenabwehr verantwortlich. Vielmehr habe der Offizier sehen wollen, „wo die Bestrebungen liegen“. Und: Man habe bis zuletzt nicht gewusst, ob die Tat überhaupt stattfinden würde. Der Major bekannte sich nicht schuldig. Denn: „Wir arbeiten nicht auf die Tat hin, sondern auf das Netzwerk darüber.“ Es wäre auch nicht in seiner Macht gestanden, den Informanten von der Tat abzuhalten: „Ich habe nur die Möglichkeit, ihn zu belehren, keine Straftat zu begehen.“ Auch der Oberst bekannte sich nicht schuldig.

„Ich habe vier Mal dem Landesamt für Verfassungsschutz Informationen angeboten“, ergänzte der Major, dies sei aber negiert worden. Allerdings habe er im Vorfeld nicht genau ausgeführt, worum es sich handle, gab der Major zu. Und: Zwischen dem Verfassungsschutz und seiner Dienststelle herrsche ein „gestörtes Verhältnis“. Warum? „Weil wir öfters einen Informationsvorsprung hatten.“ Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil soll am Freitag ergehen.

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