Auch Vermieter verlieren durch den Lockdown Geld. Können sie auf Staatshilfen hoffen? Oder sogar auf das Geld zugreifen, das eingemietete Firmen vom Staat bekommen?
Gastronomie und Hotellerie, bestimmte Dienstleistungen, wie etwa Friseure, und nun auch ein Gutteil der Handelsbetriebe: Sie alle sind vom zweiten Lockdown betroffen. Kunden dürfen nicht hinein, die Unternehmen machen keinen – oder bestenfalls einen geringen – Umsatz. Als teilweisen Ausgleich dafür gibt es den staatlichen Umsatzersatz, wenn auch je nach Branche in unterschiedlichem Ausmaß.