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Gibt es einen Umsatzersatz auch für Vermieter?

Wegen Covid-19 geschlossenes Lokal in Wien.
Wegen Covid-19 geschlossenes Lokal in Wien.(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Auch Vermieter verlieren durch den Lockdown Geld. Können sie auf Staatshilfen hoffen? Oder sogar auf das Geld zugreifen, das eingemietete Firmen vom Staat bekommen?

Gastronomie und Hotellerie, bestimmte Dienstleistungen, wie etwa Friseure, und nun auch ein Gutteil der Handelsbetriebe: Sie alle sind vom zweiten Lockdown betroffen. Kunden dürfen nicht hinein, die Unternehmen machen keinen – oder bestenfalls einen geringen – Umsatz. Als teilweisen Ausgleich dafür gibt es den staatlichen Umsatzersatz, wenn auch je nach Branche in unterschiedlichem Ausmaß.

Aber was bedeutet das für Vermieter (bzw. Verpächter) der Geschäftslokale, für die ein Betretungsverbot gilt? Auch sie können durch den Lockdown um ihre Einnahmen – nämlich Miet- oder Pachtzinse – umfallen, einen staatlichen Ersatz gibt es für sie jedoch nicht. Ganz generell könne vom Umsatzersatz nur die gewerbliche und nicht die private Vermietung erfasst sein, sagt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums (BMF), auf Anfrage der „Presse“.

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