Corona

Lockdown: Verbote für Treffen werden ausgeweitet

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Wer mit dem Opa bisher meist nur telefoniert hat, darf ihn nicht mehr sehen. Wegen der strikten Regeln kann bei Partys sogar Haft drohen.

Es sind kleine Präzisierungen, aber welche mit Folgen. Das Gesundheitsministerium legte am Mittwoch dem Hauptausschuss des Nationalrats verschärfte Ausgangsregeln vor, die nach Beschluss durch die Koalition ab Freitag gelten sollen. Doch was bringen die Veränderungen? Warum ist es auch strafrechtlich heikel, die Regeln zu brechen? Und wie sieht die Rechtslage für Corona-Massentests oder bei künftigen Beschränkungen für Impfverweigerer aus?

1. Wer darf nun ab Freitag noch wen unter welchen Voraussetzungen treffen?

Klargestellt wird, dass man als „Angehörige“ nur noch Eltern, Kinder und Geschwister treffen darf. Andere Verwandte (etwa Opa, Oma) müsste man als Bezugspersonen definieren, um sie sehen zu können. Aber auch hier gibt es eine Verschärfung. Bezugspersonen (also auch Freunde) darf man laut dem neuen Text nur treffen, wenn man schon bisher mehrfach wöchentlich „physischen“ Kontakt zu ihnen hatte. Das Abstellen auf den physischen Kontakt war bisher strittig, auch wenn das Ministerium immer dieser Meinung war. Enger telefonischer Kontakt mit dem Opa oder einem Freund berechtigt also laut Verordnung nicht mehr zum Treffen, weder in der Wohnung noch im Freien.

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