Prozess

Von Terrasse in Tod gestürzt: Rechtsanwalt freigesprochen

Ein Anwalt war im Drogenrausch von einer Dachterrasse gestützt. Sein Kollege und Freund soll ihm das LSD verschafft haben. Er wurde mangels Feststellbarkeit eines Vorsatzes freigesprochen.

Am Donnerstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess um einen Anwalt fortgesetzt worden, der im August 2018 im Drogenrausch von seiner Dachterrasse in den Tod gestürzt ist. Einem Berufskollegen und langährigen Freund des 35-jährigen Verstorbenen war in diesem Zusammenhang Imstichlassen eines Verletzten vorgeworfen worden. Er wurde freigesprochen.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, erfolgte der Freispruch mangels Feststellbarkeit eines Vorsatzes, der für eine Verurteilung erforderlich gewesen wäre. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Dem Angeklagten war vorgeworden worden, dem befreundeten Juristen, eine Dosis LSD überlassen und diesem nicht geholfen haben, als das Halluzinogen seine Wirkung entfaltete. Der Verstorbene hatte diese Substanz noch nicht ausprobiert gehabt.

Wie die Mutter des Verstorbenen als Zeugin dem Gericht darlegte, hatte ihr Sohn Höhenangst. Deshalb habe man die Terrasse im Elternhaus erhöhen lassen. "Ich hab' nie gesehen, dass er sich an ein Geländer angelehnt hat", berichtete die Frau. Nach dem Tod ihres Kindes habe sich der Angeklagte bei einem Zusammentreffen "große Vorwürfe" gemacht: "Er hat gesagt, er hat ihm Rauschgift gegeben und er hätte ihn nicht im Stich lassen dürfen. Er hat das vier, fünf, sechs Mal gesagt, anstatt uns zu kondolieren." Der Angeklagte habe "einen hochselbstmordgefährdeten Eindruck" gemacht und Angst gehabt, er könnte seine Anwaltsberechtigung verlieren, "wenn das rauskommt".

„Mehr“ LSD wegen Körpergröße

Im Anschluss berichtete ein langjähriger Freund des Verstorbenen, der Angeklagte habe nach dem tragischen Geschehen erzählt, er hätte jenem "mehr" LSD gegeben, weil der ums Leben Gekommene "relativ groß" war. Dem 35-Jährigen sei es danach "schlecht" gegangen, behauptete der Zeuge, der am Unglücksabend aber nicht dabei war, diese später erfahren haben will.

Der Angeklagte hatte sich beim Prozessauftakt am vergangenen Dienstag nicht schuldig bekannt. Er betonte, sein langjähriger Freund sei in einem guten Zustand gewesen, als er sich von ihm trennte, und ihm wäre keine Hilfsbedürftigkeit aufgefallen.

(APA)

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