„Pay-for-Delay-Vereinbarung“

EU verhängt Kartellstrafe für Pharmafirmen

Arzneien gegen Schlafstörungen wurden künstlich teuer gehalten.

Brüssel. Die Pharmafirmen Teva und Cephalon sollen 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie mit Absprachen eine Arznei gegen Schlafstörungen künstlich teuer gehalten haben sollen. Dies teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag in Brüssel mit. Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrenten Teva mit geschäftlichen Vorteilen davon abgebracht haben, ein billiges Nachahmerprodukt zum Medikament Modafinil anzubieten.

„Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten – selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden“, so Vestager. Diese „Pay-for-Delay-Vereinbarung“ habe Patienten und Gesundheitssystemen geschadet, weil ihnen günstige Arzneien vorenthalten worden seien. (DPA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2020)

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