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Eurofighter: Verfahren zu Gegengeschäften eingestellt

(c) REUTERS (Dominic Ebenbichler)
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Staatsanwaltschaft prüfte 770 Einzelgeschäfte.

Wien. In der Causa Eurofighter wurde noch ein Verfahren eingestellt: Es betrifft dieses Mal die Gegengeschäfte. Das Ermittlungsverfahren gegen 18 Gegengeschäftspartner nach Betrugsvorwürfen wurde eingestellt. Das teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einer Aussendung mit.

Worum ging es? Geschäftspartnern wurde vorgehalten, inhaltlich unrichtige Gegengeschäftsbestätigungen ausgestellt und diese EADS Deutschland zur Verfügung gestellt zu haben. Das alles, um angeblich eine Erfüllung der vertraglichen Anrechnungskriterien und damit die Anrechenbarkeit des jeweiligen Gegengeschäfts vorzuspiegeln. Damit hätten die Eurofighter-Anbieter Pönalzahlungen vermeiden können, die für den Fall der Nichterfüllung der Gegengeschäfte vereinbart waren.

Dieser Verdacht ließ sich bei den Untersuchungen der WKStA nicht erhärten. Geprüft wurden rund 770 Einzelgeschäfte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro und einer Gesamtanrechnungssumme von rund 3,7 Milliarden Euro. Das Ergebnis: Weit überwiegend waren die geprüften Gegengeschäftsbestätigungen auch unter Beiziehung des Wirtschaftsexperten als inhaltlich richtig zu qualifizieren. Soweit diese vereinzelt Hinweise auf objektive Unrichtigkeit enthielten, war Vorsatz nicht nachweisbar.

Abgeschlossen ist der Komplex damit nicht. Vorhabensberichte betreffend Personen aus der Sphäre von EADS/Eurofighter wurden bereits an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Zudem werden gegen einzelne Beschuldigte die Vorwürfe betreffend Gegengeschäfte im Rahmen des Stammverfahrens noch geprüft. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2020)

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