Pizzicato

§ 1 Nikolauschristkind­verordnung

In Pandemiezeiten braucht es klare Regeln, und dafür sorgt die Regierung

So darf der Nikolaus nun zwar sein Haus verlassen, aber nicht die Wohnung der Kinder betreten. Kinder, die deswegen keine Geschenke erhalten, bekommen von der Regierung 80 Prozent ihres Vorjahresschokonikolausumsatzes ersetzt. Aber nur, wenn die Kleinen im Home-Schooling das Formular dafür auch fehlerfrei ausfüllen. Der Krampus darf heuer gar nicht kommen, als Gefährder muss er im Maßnahmenvollzug bleiben.

Das Christkind kann zu Weihnachten ausfliegen, sofern es einen Meter Abstand zum Weihnachtsmann hält. Dieser soll heuer auf Wunsch der EU ohne Schlitten anreisen, weil Wintersport untersagt ist. Verboten wird es auch, zu Hause eine Weihnachtsgrippe aufzustellen. Im Esel könnte nämlich das Virus mutieren. Die Heiligen Drei Könige folgen diesmal einem besonderen Stern, dem Astra Zeneca, und impfen im Abtausch gegen eine kleine Geldspritze die Bevölkerung. Achtung: Einer der drei Könige ist insgeheim die Kontrollgruppe und hat gar keinen echten Impfstoff bei sich.

Der Fasching kann dann schon wie gewohnt stattfinden, sofern jeder seine Maske trägt. Für Ostern braucht es noch eine neue Verordnung der Regierung: Momentan ist unklar, ob der Geschenkebringer sein Has-Haus am Stephansplatz verlassen darf.

Reaktionen an: philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2020)

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